Wichtiger Hinweis zum eingestellten Inserat von Frau Püschel (geschiedene Bodnar) !! Ich bin hälftiger Miteigentümer der Immobilie und sehe es als meine Pflicht an hierüber zu informieren.
Bei der Anzeige wurde ein sehr wichtiger, für die Ersteigerung des Hauses immens wichtiger Aspekt "vergessen". Dies ist aber für jeden potentiellen Interessenten von äußerster Bedeutung. Das Haus wird im Rahmen einer "Teilungsversteigerung" zur Aufhebnung der Eigentümergemeinschaft versteigert, hier handelt es sich um eine Sonderform der Zwangsversteigerung. Mein Miteigentumsanteil ist mit insgesamt ca. 278.000,-- € Sicherungsgrundschulden (siehe Fotos des Grundbuchauszuges) belastet. Die Besonderheit bei der Teilungsversteigerung ist, dass diese Hypotheken nach Erwerb / Zuschlag nicht gelöscht werden, sondern der Ersteigerer diese in voller Höhe übernehmen muss und auch an die eingetragenen Gläubiger in voller Höhe zurückzahlen muss, da die zugrunde liegenden Forderungen auch noch bestehen. Einfach dargestellt: Der Ersteigerer erwirbt das Haus für 200.000€, diese Zahlung muss ans Gericht geleistet werden, die Grundschulden bleiben davon aber unberührt, diese bleiben weiter bestehen und werden nicht gelöscht und die Gläubiger haben weiterhin einen Anspruch auf Zahlung der Grundschulden, sprich in diesem Fall leistet der Ersteigerer 200.000€ zuzüglich Grundschulden in Höhe von ca. 278.000,--€, als in Summe ca. 478.000€ für das Haus. Ich denke das ist ein entscheidender Aspekt für alle möglichen Interessenten. Natürlich kann auch hinsichtlich dieser Ausführungen gerne beim Amtsgericht Coburg, Abtl. für Zwangsversteigerungen nachgefragt werden, ich habe in der Sache schon mehrmals mit der Sachberarbeiterin gesprochen; ohnehin wird vor Beginn des Versteigerungsverfahrens am 16.08.2022 auf diese Grundschulden und deren Besonderheit hingewiesen.