Der Käufer zahlt eine Courtage in Höhe von 3,57 % (inkl. 19% gesetzlich vorgeschriebene MwSt.), berechnet auf den Kaufpreis, bei Zustandekommen eines notariellen Kaufvertrages.
Baujahr: um 1800
frei
Aus der Förderfibel zur Erhaltung und Restaurierung von Denkmalen (Land Mecklenburg-Vorpommern)
Die Förderung dient der Sicherung, Erhaltung, Restaurierung und teilweise Rekonstruktion von Baudenkmalen, beweglichen Denkmalen und Bodendenkmalen
Förderfähige Maßnahmen sind alle Arbeiten zur Sicherung, Erhaltung und Restaurierung von Denkmalen in ihrer Originalsubstanz. Förderfähige Maßnahmen sind auch Arbeiten zur Wiederherstellung von teilzerstörten Denkmalen, wenn dadurch die originale Substanz gesichert wird sowie Arbeiten zur rekonstruierenden Wiederherstellung untergegangener Teile, wenn diese für das Verständnis oder das Erscheinungsbild des teilzerstörten Denkmals unverzichtbar sind.
Die Förderung erfolgt als Projektförderung in der Form der Anteilfinanzierung. Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Sie können bis zu 50 % der denkmalbedingten Mehraufwendungen betragen.
Ansprechpartner ist das
Landesamt für Kultur und Denkmalpflege, - Denkmalförderung -
Domhof 4/5
19055 Schwerin
Das in sehr ländlich geprägter Lage liegende Grundstück ist mit einem Gutshaus bebaut. Im Jahre 1827 erwarb Johann Heinrich Carl von Behr das Gut Hindenberg. Im Jahre 1924 bewirtschaftete Wilhelm Ahrenholz das Gut. Das Gutshaus, ein zweigeschossiger Backsteinbau, wurde im Laufe der Jahre immer wieder aus- und umgebaut, so unter anderem 1833 und 1896. Nach dem 2. Weltkrieg wurde das Gutshaus vorerst als Unterkunft für Flüchtlinge, später als Gemeindezentrum genutzt, auch eine Einkaufsmöglichkeit gab es hier. Mangelnde Unterhaltungsmaßnahmen hinterließen mit der Zeit deutliche Spuren am Gebäude. Seit Beginn des Jahres 2005 befindet sich das Gutshaus in Privatbesitz. (Quelle: www.gutshaeuser.de)
Seit Mitte der 2000-er Jahre führte der damalige Eigentümer Um- und Ausbauarbeiten durch. Sie erfolgten teilweise nicht fach- bzw. denkmalgerecht und wurden nicht abgeschlossen. Insbesondere ist ein erheblicher Schwammbefall festzustellen. Um eine
weitere Zerstörung aufzuhalten, wären entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Teilweise wird hierfür auch ein Rückbau bereits durcngeführter Maßnahmen erforderlich sein.
Das Gebäude ist denkmalgeschützt.
Diesem Angebot liegen die mir erteilten Informationen zugrunde. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Das Angebot ist freibleibend und unverbindlich, eine Prospekthaftung ist ausgeschlossen.
Sollten Sie die Immobilie näher kennenlernen wollen, erwarte ich gern Ihre Nachricht bzw. Ihren Anruf.
Lindenallee 3
19205 Veelböken
Nordöstlich des alten mecklenburgischen Städtchens Gadebusch liegt in ruhiger ländlicher Abgeschiedenheit der Ort Hindenberg, zur Gemeinde Veelböken gehörend.