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Haus zum Verkauf, 55129 Mainz (Hechtsheim) | Mapio.net

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Haus zum Verkauf 606.000
55129 Mainz (Hechtsheim)


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Bei den Versteigerungsobjekten handelt es sich um ein Reihenmittelhaus mit externer Reihengarage in Erbbaurecht und die Erbbaugrundstücke. Das Objekt konnte vom Gutachter nur von außen besichtigt werden. Daher basiert die Ermittlung des Verkehrswertes auf diversen Faktoren: u. a. Außenbesichtigung, Baupläne, Vergleichswerte. Das voll unterkellerte, zweigeschossige Wohngebäude wurde ca. 1989 in Massivbauweise errichtet. Modernisierungen waren nicht erkennbar. Die Wohnfläche beträgt ca. 147 m². Soweit äußerlich erkennbar zeigt sich ein befriedigender Zustand mit Ausnahme des Sockels. Es besteht teilweise Unterhaltungsstau. Garage auf Flurstück 393/9: Reihengarage, Massivbau, verputzt, Flachdach Baujahr ca. 1989 Gartentor: Metallschwingtor Dacheindeckung: Teerpappe Das Objekt ist, soweit äußerlich erkennbar, in einem befriedigenden Allgemeinzustand. Zum Zeitpunkt der Wertermittlung war das Anwesen eigen genutzt.
Gläubiger: WICHTIG Corona Hinweise und Empfehlungen für Ihren Termin beim Land und Amtsgericht MainzAngesichts der aktuellen Entwicklungen hat auch die Justiz RheinlandPfalz Maßnahmen ergriffen, um auch unter den Bedingungen der Pandemie den Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten und zugleich Verfahrensbeteiligte, Besucherinnen und Besucher sowie die Beschäftigten der Justiz vor einer Ansteckung zu schützen.Bitte tragen auch Sie dazu bei, das Ansteckungsrisiko in den Gerichten zu minimieren und beachten Sie dazu folgende Hinweise, wenn Sie zu einem Gerichtstermin geladen wurden oder aus sonstigen Gründen beabsichtigen ein Justizgebäude aufzusuchen:Das Gerichtsgebäude dürfen Sie nicht betreten, wennbei Ihnen bzw. bei einer Person, mit der Sie in den letzten 10 Tagen Kontakt hatten, eine Infektion mit dem Coronavirus diagnostiziert worden ist (nicht als Kontakt in diesem Sinne gilt der Hinweis der CoronaApp des RobertKochInstitutes über Begegnungen mit niedrigem Risiko) oder Sie (bzw. jemand in Ihrem direkten privaten Umfeld) an Symptomen einer Coronainfektion leidet (z.B. an Husten, Fieber, Schnupfen, Atemprobleme oder einer Erkältungssymptomatik) oder Sie verpflichtet sind, sich nach einer Einreise aus als Risikogebiet eingestuften Staaten oder Regionen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Quarantäne zu begeben. Eine aktuelle Liste dieser Staaten und Regionen ist beim RobertKochInstitut unter der Internetseite: https://www.rki.de/covid19risikogebiete abrufbar.Sollten Sie in den vorgenannten Fällen - zum Beispiel als Partei, Zeuge oder Rechtsanwalt - zu einem Termin geladen sein, informieren Sie uns zur Vermeidung von Rechtsnachteilen unverzüglich. Machen Sie dies bitte grundsätzlich schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens und nur in dringenden Fällen telefonisch.In den Dienstgebäuden des Land und Amtsgerichts Mainz besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (also sogenannte OPMaske oder auch eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2). Bringen Sie zu den Terminen bitte Ihre eigene medizinische Maske mit. Beachten Sie die allgemeinen Hygieneregeln und Desinfizieren Sie beim Betreten des Gebäudes an dem im Eingangsbereich stehenden Spender Ihre Hände. Nutzen Sie auch die weiteren im Haus gegebenen Desinfektionsmöglichkeiten. Bitte begrenzen Sie Ihren Aufenthalt in dem Gerichtsgebäude auf das zwingend erforderliche Maß. Sollten Sie als Verfahrensbeteiligter oder Verfahrensbevollmächtigter (Rechtsanwalt) zu einem Termin geladen sein, bitte wir Sie sich vor und nach Ihrem Termin so kurz wie möglich im Gerichtsgebäude aufzuhalten.Das Betreten des Gebäudes ist nur nach Ausfüllen des Kontakterfassungsformulars zum Infektions und Gesundheitsschutz im Zusammenhang mit Covid19 (siehe Anlage) erlaubt. Insoweit verweise ich auch auf die anliegenden Datenschutzhinweise. Bringen Sie dieses Kontakterfassungsformular bitte am Sitzungstag aktuell ausgefüllt mit. Das Kontakterfassungsformular steht auch auf der Homepage des Land bzw. Amtsgerichts zum Download unter www.lgmz.justiz.rlp.de/startseite bzw. www.agmz.justiz.rlp.de/de/startseite bereit. Aufgrund der vorgenannten Maßnahme kann es im Eingangsbereich zu Wartezeiten kommen. Kalkulieren Sie Ihre Anfahrtszeit daher nicht zu knapp.  Zu den öffentlichen Gerichtsverhandlungen sind Zuhörer weiter zugelassen. Für sie können aber zusätzliche Beschränkungen bestehen.  Sollten Sie das Gericht aus anderen Gründen aufsuchen wollen, bitten wir Sie zu prüfen, ob Sie Ihr Anliegen auch schriftlich oder telefonisch erledigen und auf einen persönlichen Besuch vor Ort verzichten können. Halten Sie, wo immer möglich, einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen. Auf dem Boden angebrachte Abstandsmarkierungen dienen Ihnen als Orientierungshilfe. Tragen Sie bei Ihrem Aufenthalt im Gebäude stets eine medizinische Maske. Im Sitzungssaal ist den Anweisungen der oder des Vorsitzenden zum Tragen oder Abnehmen der medizinischen Maske Folge zu leisten. Halten Sie sich beim Durchqueren der Flure und Begehen der Treppenhäuser möglichst weit rechts. Nutzen Sie im Wartebereich vor und in den Sitzungssälen nur die freigegebenen Sitzplätze. Die Nutzung der Fahrstühle ist immer nur einer Person erlaubt. Hiervon ausgenommen sind Kinder und hilfsbedürftige Personen mit ihrer Begleitperson. Die Zeugen und Sachverständigenentschädigung erfolgt bis auf weiteres nur schriftlich. Werfen Sie Ihren ausgefüllten Antrag in den Briefkasten neben dem Ausgang. Bitte geben Sie auf Ihrem Antrag eine Telefonnummer für Rückfragen an. Das Gericht kann für die Verhandlung zusätzliche sitzungspolizeiliche Anordnungen treffen. Die Hinweise und Regelungen für den Aufenthalt im Land und Amtsgericht Mainz werden der aktuellen Entwicklung der Lage angepasst. Informieren Sie sich zeitnah vor Ihrem Termin über die aktuell gültigen Maßnahmen zur Abwehr der Corona Pandemie. Diese finden Sie auf der Homepage des Land bzw. Amtsgerichts Mainz (s.o.).Zusatzinformation für Zwangsversteigerungsverfahren:Für die gesamte Dauer des Zwangsversteigerungstermins ist eine einer medizinischen Maske (also sogenannte OPMaske oder auch eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2)  zu tragen. Es besteht kein Anspruch von Erschienenen auf Maskenaushändigung durch die Justiz. Bringen Sie zu den Terminen bitte Ihre eigene medizinische Maske mit. Die im Saal vorgegebene Sitzordnung ist einzuhalten und nicht eigenmächtig abzuändern. Es kann kurzfristig zur Verlegung des ursprünglich anberaumten Sitzungssaals kommen. Änderungen bzw. den aktuellen Sitzungssaal können Sie bei der Wachtmeisterei erfragen bzw. von den Sitzungsaushängen an der Saaltür entnehmen. Der Termin kann nur unter Einhaltung der aktuellen CoronaSicherheitsauflagen abgehalten werden. Sollte es hierdurch zu kurzfristigen Terminsaufhebungen kommen, findet durch die Justiz keine Übernahme bzw. Erstattung von entstandenen Kosten oder Auslagen statt.Für Ihre Mitwirkung bei der Bekämpfung der CoronavirusPandemie bedanken wir uns., , » Weitere Infos

Hier finden Sie weitere Informationen sowie Dokumente zum Object (bitte kopieren Sie den Link in ein neues Browser Fenster): https://dein-immocenter.de/objektkatalog/260-k-60-20-(2)-mainz

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