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Haus zum Verkauf, 86150 Augsburg (Innenstadt), Augsburg | Mapio.net
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Haus zum Verkauf 195.000 1100 m²
86150 Augsburg (Innenstadt), Augsburg


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Die Maklerprovision für den Käufer beträgt 4,0% vom Kaufpreis + 19 % Mwst. (0,76 %) = 4,76 %, mindestens jedoch 4.950,- € + 19 % Mwst. (940,50 €) = 5.890,50 €.

Baujahr: Anfang 19. Jh.
Geschosse: 2

www.die-denkmalschutz-immobilie.de

•Denkmalschutz
•erhöhte steuerliche Abschreibung (Absprache mit dem BLfD nötig)
•Zuschüsse und Förderungen möglich (Absprache mit dem BLfD nötig)
•Lt. FNP ist das Grundstück als Dorfgebiet ausgewiesen – Erläuterung Seite 12
•RaumhöheEG ca. 2,30 – 2,40 m
1. OG ca. 2.10 m
•Hausaufteilung Räumlichkeiten
?ca. ½ ehemalige Mühle
?ca. ½ Wohnräume
?DG und Spitzboden - Ausbaureserve
•keine Mühlenausstattung mehr vorhanden
•2 kleine Tonnengewölbekeller
•teilweise originaler Türbestand
•teilweise Kunststofffenster – Einbau ca. 1990
•Holzheizung
•Dorferneuerung möglich – siehe „Zuschüsse / Fördermittel“
•Stark Sanierungsbedürftig

1.Solaranlage auf dem Haus:
Eigentümer der Solaranlage ist nicht der Hauseigentümer, sondern eine dritte Person, die nicht vor Ort wohnt.

Im Grundbuch ist eine Grundabsicherung für die Solaranlage eingetragen.

Der Eigentümer der Anlage wäre zu folgenden Lösungen bereit:
a.Ablöse durch den Käufer des Hauses – Nutzung dann vom neuen Hauseigentümer
b.Verkauf an Dritte – diese müssen nicht Käufer des Hauses sein
c.Abbau der Anlagen – finanzielle Ablöse der Restlaufzeit erforderlich

2.Nach dem Verkauf wird das Grundstück neu vermessen

3.Jeder moderne Wohnkomfort kann auch in denkmalgeschützten Objekten eingebaut werden. Der heutige Stand der technischen Gebäudeausrüstung kann in einem Denkmal regelmäßig erreicht werden.

Amberg ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Unterallgäu.

Kindergärten –– Schulen – Einkauf: Alle Erledigungen des täglichen Bedarfs können in Amberg bzw. dem nahe gelegenen Türkheim getätigt werden.

Die Entfernung zu den nächstgrößeren Städten beträgt nach Landsberg am Lech ca. 20 km, nach Kaufbeuren ca. 25 km, nach Memmingen ca. 43 km und nach Augsburg ca. 51 km.
Zur Autobahn A96 gelangen Sie in ca. 8 Minuten, zum Allgäu Skyline Park in ca. 12 Minuten.

Ehem. Mühle, zweigeschossiger Satteldachbau mit Kastengesims und Putzgliederung, Anfang 19. Jh.

Die baulichen Maßnahmen sind mit den zuständigen Behörden abzustimmen. Die im Exposé genannten Maßnahmen sind lediglich Vorschläge / Ideen. Genehmigungen liegen hierzu noch nicht vor. Die notwendigen baurechtlichen Voraussetzungen müssen dazu erst noch geschaffen werden. Die erforderlichen Anträge sind zu stellen und die Genehmigungen sind einzuholen. Die Bebaubarkeit richtet sich nach dem BauGB u.a. Vorschriften. Die Fa. Denkmalschutz Immobilien übernimmt hierfür keinerlei Haftung.

Die in diesem Exposé angegebenen Maße sind jeweils „ca.-Maßangaben“ ohne einen „Maßstab“. Dies gilt für alle genannten Maßangaben im Exposé, Plänen, Grundrissen, Lagepläne, Katasterauszügen, usw.

Laut Auskunft der Gemeinde Amberg laufen derzeit noch die Maßnahmen und Förderungen aus der „Dorferneuerung“.

Auf Wunsch erstellen wir ihnen ein Nutzungskonzept und beantragen für Sie die zur Sanierung erforderlichen Fördermittel und Zuschüsse. Nach dem Kauf können wir Ihnen bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen, nach den Richtlinien des Denkmalschutzes behilflich sein. Ausführliche Informationen hierzu entnehmen Sie bitte unserer Homepage.

Über den Umfang der Sanierung entscheidet der Eigentümer und die Notwendigkeit des Gebäudezustandes, sowie die geplante Nutzung nach Abstimmung mit dem BLfD und den zuständigen Behörden. Dies jedoch nur im Rahmen der finanziellen und persönlichen Möglichkeiten des Eigentümers.

Bei der Durchführung steht das BLfD beratend und unterstützend zur Seite. Das BLfD hat auch die Möglichkeit, den Eigentümer bei finanziellen Problemen mit Fördermitteln zu unterstützen. Eine finanzielle Unterstützung ist sowohl bei der Voruntersuchung und der Sanierung, als auch später bei dringend notwendigen Erhaltungsmaßnahmen und Reparaturen möglich.

Zu diesem Zweck stehen auch weitere Fördermittelgeber, wie z.B. die Gemeinde, der Landkreis, der Bezirk, die zuständige Regierung, Bayer. Landesstiftung, u.a. zur Verfügung.

Eigenleistungen sind hier jederzeit möglich und werden auch vom BLfD anerkannt. Diese sind nach Rücksprache mit dem BLfD abzustimmen und sachgerecht auszuführen. Für den sogenannten Verwendungsnachweis werden vom BLfD
13,- €/Std. (Brutto) für Eigenleistungen und 15,50 €/Std. (Brutto) für Eigenleistungen von Facharbeitern, anerkannt. Stunden- und Tätigkeitsnachweise sind zu führen.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Fördermittel und Zuschüsse. Die angegebenen Beträge oder Bescheide sind immer mit dem zuständigen Fördermittel- und Zuschussgebern abzustimmen. Käufer und Verkäufer sind jeweils selbst für die Beantragung, Auszahlung oder Übertragung (von z.B. bereits ausgezahlten Mittel) und der dazu gehörigen Bescheide verantwortlich. Übertragungen von bereits ausgereichten Mitteln sind oftmals nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bei der Beantragung und Ausreichung der Fördermittel und Zuschüsse erfolgen in der Regel immer Einzelfallprüfungen durch die Fördermittel- und Zuschussgeber, bezogen auf die neuen Eigentümer, das Objekt und auf das Nutzungs- und Sanierungskonzept. Wichtige Faktoren sind dabei die Denkmalwerte, denkmalpflegerischer Mehraufwand, Zumutbarkeit und Haushaltslage. Ebenso sind die notwendigen Fördermittel- und Zuschussvoraussetzungen einzuholen und zu beachten. Dem Käufer ist bekannt, dass die Angaben zu möglichen Fördermitteln und Zuschüssen ausschließlich vom Verkäufer oder Dritten stammen und nicht in der Verantwortung des Maklers liegen. Die Angaben wurden nicht auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Der Makler übernimmt hierfür keinerlei Haftung.

Als eine der letzten Steueroasen bleibt die steuerliche Abschreibung für Baudenkmäler.
Für vermietete Objekte gemäß §§ 7 i, h EStG und für Ihr eigengenutztes Gebäude gemäß § 10 f EStG. Die Immobilie eignet sich auch als Kapitalanlage mit Sicherheit, Schutz vor Inflation und großem Wertzuwachs. Fragen Sie Ihren Steuerberater!

Nach dem Kauf muss eine sog. „Voruntersuchung“ durchgeführt werden. Diese Untersuchung wird in der Regel immer „nach“ dem Verkauf eines Objektes durchgeführt, da dem BLfD (Bay. Landesamt für Denkmalpflege) nicht genügend Mittel zur Verfügung stehen, um alle Objekte ohne Anlass untersuchen zu lassen. Hier sind beteiligt: Aufmaß (Pläne) – Statiker (Schadenskartierung/Tragwerkprüfung) – Bauforschung – Architekt (Nutzungskonzept). Diese wird bezuschusst (Beachte dazu: „Zuschüsse / Fördermittel).

Im Rahmen dieser Voruntersuchung wird mit den neuen Eigentümern zusammen ein Nutzungskonzept für das Objekt erstellt. Zusammen mit der gewünschten Nutzung werden auch die Kosten zur Sanierung ermittelt. Dieses Konzept berücksichtigt die Ergebnisse der Untersuchung, der Kosten und das gewünschte Nutzungskonzept – diese werden nun auf einander abgestimmt. Den finanziellen Rahmen zur Umsetzung geben Sie als Eigentümer vor.

Dadurch wird erreicht, dass „vor“ Sanierungsbeginn ein Konzept vorliegt, das die Bedürfnisse der Bauherren, des Objektes und die dazu notwendigen finanziellen Mittel berücksichtigt.
So entsteht Planungs-, Durchführungs-, und Finanzierungssicherheit.

Diese Voruntersuchung ist auch notwendige Grundlage für die zu beantragenden Fördermittel.

?Kauf – Verkauf
?Voruntersuchung
?Sanierung
?Projektentwicklung / Nutzungskonzepte
?Fördermittel / Zuschüsse
?Bauträgermodelle
?Finanzierung

Augsburg
86150 Augsburg (Innenstadt)


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