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Haus zum Verkauf, 06556 Artern/Unstrut, Sorge 7 | Mapio.net

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Haus zum Verkauf 4.000 184 m²
06556 Artern/Unstrut, Sorge 7


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Das kleine Grundstück ist fast vollständig überbaut. Ca. ein Drittel hiervon wird von dem Wohnhaus eingenommen. Straßenseitig ist ein einfacher Schuppen mit einer Freivoliere und nordseitig ein einfacher Schuppen errichtet. Die Hofflächen sind mit einfachem Beton (schadhaft) befestigt. Der Bauzustand des Wohnhauses ist schadhaft und verschlissen. Es besteht ein erheblicher Instandhaltungsrückstau, der einer umfassenden Sanierung gleichkommt. Die Grundrissgestaltung mit Durchgangszimmern, geringen Raum- und Durchgangshöhen ist nicht mehr zeitgemäß schränkt die Nutzungsmöglichkeiten ein. Aus wirtschaftlichen Erwägungen kann auch ein Abriss in Erwägung gezogen werden.

Das benachbarte Grundstück in der Sorge 9 kann ebenfalls erworben werden.

Ein Kurzexposé zur Liegenschaft ist als PDF-Datei beigefügt.
Besuchen Sie uns auch im Internet unter https://bauverkehr.thueringen.de/bau/liegenschaften/liegenschaftsverkaeufe

nach Vereinbarung
Setzen Sie sich ausschließlich elektronisch mit dem Anbieter in Verbindung.
Bitte geben Sie in nebenstehendem Kontaktfeld Ihre vollständigen Kontaktdaten (Meldeadresse) an, sowie wieviel Personen an einer Besichtigung teilnehmen möchten.

Kaufgebote sind schriftlich auf dem Postweg oder per EMail an das
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Referat 27 Liegenschaften, Postfach 900454, 99107 Erfurt zu senden und müssen folgende Angaben und Unterlagen
enthalten:
- vollständiger Name des Bieters (bei Bietergemeinschaften aller Mitglieder, bei
juristischen Person mit Darlegung der Rechtsverhältnisses und der Vertretungsberechtigung)
- vollständige Kontaktdaten des Bieters (aktuelle Meldeadresse bzw. Geschäftssitz, Erreichbarkeit per Telefon und EMail)
- Bezeichnung der Liegenschaft für die das Gebot abgegeben wird
- Benennung einer konkreten Gebotshöhe (nicht gewertet werden: Gebotsspannen z.B. "von bis" Gebote, unbestimmte Gebotshöhen, z.B. ein bestimmter Betrag über dem unbekannten Höchstgebot, befristete Angebote)
- angedachte Verwendung der Liegenschaft
- Identitätsnachweis (Vorlage von Kopien amtlicher Lichtbildausweise der
Bieter)
- Nachweis der Kaufpreisfinanzierung (bevorzugt durch Bestätigung einer
europäischen Bank)
Das Kaufgebot muss eigenhändig unterschrieben sein. Mit der Angebotsabgabe erklärt sich der Bieter mit den Rahmenbedingungen des Angebotsaufrufs, wie in der Verkaufsveröffentlichung und dem Liegenschaftsexposé ausgewiesen, einverstanden und erkennt diese an.

Für die Richtigkeit, den Inhalt und die Vollständigkeit der im Exposé gemachten Angaben, einschließlich graphischer Darstellungen, wird jegliche Haftung ausgeschlossen.
Mit der Ausreichung dieses Exposé ist kein Makler/Vermittlerauftrag verbunden. Wird der Kaufgegenstand durch Makler/Vermittler angeboten, handeln diese nicht im Auftrag des Freistaats Thüringen.
Der Verkauf wird grundsätzlich im Rahmen eines Gebotsverfahrens abgewickelt. Hierzu werden die Interessenten zur Abgabe von Angeboten aufgerufen. Dabei handelt es sich nicht um ein Verfahren nach der Vergabe- und
Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder der Unterschwellenvergabeordnung ausgenommen Bauleistungen (UVgO). In diesem Zusammenhang gesetzte Fristen sind keine Ausschlussfristen.
Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Kosten werden nicht erstattet.
Die Bieter, die in die engere Wahl gelangen, werden aufgefordert, eine Finanzierungsbestätigung einer europäischen Bank sowie ein Nutzungskonzept vorzulegen. Die Verkaufsentscheidung wird grundsätzlich auf Basis des höchsten Kaufgebotes erteilt. Der Verkäufer ist jedoch nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen. Bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten
Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins können höhere Angebote berücksichtigt werden.
Sind alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, wird durch den beurkundenden Notar der Antrag auf Eintragung des Eigentums im Grundbuch gestellt. Erst mit dem Grundbucheintrag ist der Käufer Eigentümer des Grundvermögens.
Das Verfahren zum Verkauf von Liegenschaften durch den Freistaat Thüringen wird unter nachfolgendem Link beschrieben:
https://bauverkehr.thueringen.de/bau/liegenschaften/liegenschaftsverkaeufe.
Informationen zum Umgang mit Ihren Daten im Thüringer Landesamt für
Bau und Verkehr finden Sie im Internet unter:
https://bauverkehr.thueringen.de/wir/datenschutz
Auf Wunsch übersenden wir Ihnen eine Papierfassung.

Sorge 7
06556 Artern/Unstrut


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immobilien.meinestadt.de

  
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