In einem dreigeschossigen, auffällig schicken Mehrparteienhaus, in ruhiger Ortsrandlage von Herxheim gelegen, bieten wir eine großzügige ca. 110 m² Eigentumswohnung zum Verkauf. Die 3-Zimmerwohnung befindet sich im 1.OG der 2014 gebauten 9-Parteien Immobilie. Geschickt aufgeteilte helle Räumlichkeiten, der teilweise überdachte Westbalkon und die moderne Ausstattung verleihen der Wohnung einen gemütlichen Charakter. Als luxuriöses und außergewöhnliches Extra sind die beiden gleichwertigen Badezimmer zu erwähnen. Das Objekt befindet sich in einem hervorragend optischen, baulichen und energetischen Gesamtzustand. 1 Aufzug, 1 Tiefgaragenstellplatz, 1 Außenstellplatz sowie ein kleiner Kellerraum runden das attraktive Angebot ab. Aufteilung: - Großzügiges Wohn-/Esszimmer / Balkon - 2 helle Schlafzimmer - Küche mit moderner EBK - Tageslichtbad mit Wanne - Badezimmer mit Dusche - Abstellraum - Kellerraum
Boden: Echtholzparkett, dunkle moderne Fliesen Fenster: Dreifachverglaste Kunststofffenster Helle Holztüren
Die Ortsgemeinde Herxheim, in der geografischen Mitte der Südpfalz gelegen, verfügt über eine perfekte Infrastruktur. Innerorts befinden sich zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und Kindergärten. Über die Verkehrsanbindung A65 sind die nächstgrößeren Städte Mannheim (nördlich), Karlsruhe (südlich) und Speyer über die B9 (nord-östlich), problemlos zu erreichen.
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 3,57 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Heinrich Abendschein e.K. und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer. Das Geschäft bzw. die Zahlung der Courtage hat in Euro oder in der zum Zeitpunkt der Transaktion in Deutschland gültigen Währung zu erfolgen. Als Gerichtsstand wird explizit das Amtsgericht Landau festgeschrieben.