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Haus zu vermieten, 12355 Berlin - Neukölln | Mapio.net
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Haus zu vermieten 1.950
12355 Berlin - Neukölln


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Sehr helles, geräumiges und offen gestaltetes Haus mit fünf Zimmern, Atelier und Garten in Berlin, Rudow (Neukölln) zu vermieten. Das Objekt ist hochwertig ausgestattet (moderne Einbauküche, Dusch/Wannenbad, Gäste-WC mit Dusche, dunkles Eichenparkett, große Terasse) und ab 01.07.2021 zur Vermietung frei.
Eine Oase im Grünen weniger als 30 min vom Berliner Zentrum entfernt.
In einer ruhigen Seitenstraße gelegen. Schulen und Kindergärten sind zu Fuß erreichbar.
Der Garten ist komplett angelegt (2/3 Rasenfläche 1/3 Pflanzbeete) und kann gleichzeitig nach eigenen Vorstellungen umgestaltet werden.

Das perfekte Familienobjekt!

Aufgrund der hohen Nachfrage bitte ich um Verständnis, dass ich nur Bewerbungen mit allen notwendigen Angaben (Personenanzahl, Einkommennachweise etc) berücksichtigen kann.
Selbstverständlich sende ich gerne ein komplettes Exposé zu und biete im Rahmen der akutellen Kontaktbeschränkungen eine Besichtigung an.
Das Objekt ist für Wohngemeinschaften oder Familien über 5 Personen nicht geeignet.

Sonstiges
Mietendeckel:
Der Mietvertrag wird folgende Zusatzvereinbarung enthalten:
Bei der Vereinbarung über die Miethöhe bestehen wegen der erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das am 23.Februar 2020 in Kraft getretene Gesetz zur Mietbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) vom 11.Februar 2020 (GVBI. Berlin Seite 50ff.) - gemeinhin als Mietendeckel bezeichnet - große rechtliche Unsicherheiten.
Der überwiegende Teil der rechtswissenschaftlichen Veröffentlichungen und Gutachten geht von einer vollständigen oder zumindest teilweisen Verfassungswidrigkeit aus. Es ist also denkbar, dass das MietenWoG in Gänze oder in Teilen als verfassungswidrig verworfen wird, was vereinfacht gesagt bedeutet, dass das Gesetz insgesamt oder in seinen als verfassungswidrig eingestuften Teilen niemals in Kraft war. Vor diesem Hintergrund ausgehend treffen die Vertragsparteien folgende Mietvereinbarung:
Solange und soweit das Gesetz zur Mietbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG) gilt, ist der Mieter nur zur Zahlung von monatlich 1766,70 EUR Kaltmiete und der Nebenkosten, verpflichtet.

Sollte das MietenWoG Bln in Gänze oder in den Teilen, welche die Zulässigkeit der Mietvereinbarung betreffen, als verfassungswidrig verworfen werden, ist die Differenz zwischen vorstehend genanntem Zahlbetrag (Kaltmiete von 1766,70 EUR) und Kaltmiete von 1950,00 EUR ohne Berücksichtigung des Mietendeckels, also in Höhe von 183,30 EUR monatlich, vom Mieter nachzuzahlen.


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