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Haus zum Verkauf, 66978 Leimen / Röderhof | Mapio.net
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Haus zum Verkauf 38.000 488 m²
66978 Leimen / Röderhof


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Baujahr: 1920

1 Stellplatz

1 Stellplatz

Sämtliche Daten, von Gerichten zur Verfügung gestellte Gutachten und die ggf. vorliegenden Exposés/sonstige Gutachten wurden von uns nicht auf Richtigkeit geprüft. Hierfür übernehmen wir keine Haftung; Irrtum oder Zwischenverkauf vorbehalten.

Ein Energieausweis liegt nicht vor und ist im Rahmen der Zwangsversteigerung nicht erforderlich.


Baujahr geschätzt ca. 1920
Einfamilienhaus
eineinhalb-geschossige Massivbauweise
komplett unterkellert
Dachgeschoss zu Wohnzwecken ausgebaut
stark sanierungs- und renovierungsbedürftig
Außenanlage pflegebedürftig
Stellplatzmöglichkeit hinter dem Haus

Es liegen keine Planunterlagen und Berechnungen vor.
Die angegebene Wohn- und Nutzfläche ist geschätzt.

Dieses hier zu ersteigernde Einfamilienhaus aus dem Baujahr um 1920 (geschätzt) ist aktuell unbewohnt und weist starken Renovierungsrückstau auf. Der Grundriss im Erdgeschoss unterteilt sich offenen Wohn- und Essbereich, Badezimmer mit Badewanne, separate Küche und Zugang zu einem ehemaligen, kleinen Ladenraum. Im Dachgeschoss liegen vier Schlafzimmer, Küche und ein weiteres Badezimmer mit Badewanne.
Darüber befindet sich ein Spitzboden im nicht ausgebauten Zustand.
Die gesamte Hausfläche ist unterkellert, teilweise Naturboden. Der Außenbereich ist pflegebedürftig.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: https://www.immotas.de/angebote/haus-einfamilienhaus-in-leimen-roederhof-kaufen-zv18mrhs824/

Es liegt ein Energiebedarfsausweis vor.
Dieser ist gültig bis 19.10.2029.
Endenergiebedarf beträgt 348.90 kwh/(m²*a).
Wesentlicher Energieträger der Heizung ist .
Das Baujahr des Objekts lt. Energieausweis ist 1920.
Die Energieeffizienzklasse ist H.

Alle Angaben stammen aus dem Gutachten.

FESTGESETZTER VERKEHRSWERT?
Durch einen vereidigten Gutachter (Gericht), wird der Verkehrswert des Versteigerungsobjektes festgestellt.
Der Verkehrswert ist ein Anhaltspunkt um den Wert des Objektes zu bemessen.
Dieser hat auch prozessuale Funktion.
Beim ersten Versteigerungstermin muss 5/10 des Verkehrswertes geboten werden, falls nicht, darf das Versteigerungsgericht den Zuschlag nicht erteilen.
Der Vertreter der Gläubigerbank hat die Möglichkeit, bei nicht erreichen von 7/10 des Verkehrswertes, den Zuschlag abzulehnen.
Sollte aus diesen Gründen beim ersten Termin kein Zuschlag erfolgen, so gelten beide Vorgaben (5/10,7/10) beim nächsten Termin nicht mehr.

MUSS DER BETREIBENDE GLÄUBIGER BEI EINEM ZWEITEN ODER WEITEREN TERMIN DEN ZUSCHLAG AUCH UNTERHALB 5/10 ODER 7/10 ERTEILEN?
Nein. Die Gläubigerbank kann bei nicht angemessenem Gebot den Zuschlag ablehnen.
Wir empfehlen Ihnen sich vor dem Termin mit uns in Verbindung zu setzen um mit dem Mitarbeiter der Gläubigerbank ein Gespräch zu vereinbaren. Mit ihm, können wir uns über Erlöse und Bieterverhalten aufklären lassen.

BIETEN BEIM TERMIN?
Jeder Versteigerungstermin ist öffentlich und es darf nur mündlich geboten werden.
Der Rechtspfleger beendet die Bietzeit. Sie dauert mindestens 30 Minuten.

ZUR ABGABE VON GEBOTEN BEIM TERMIN, BRAUCHE ICH FOLGENDE UNTERLAGEN!
Sie brauchen als Bieter einen gültigen Personalausweis oder Pass. Wenn Sie im Auftrag von anderen oder Ehepartner bieten, benötigen Sie eine notariell beglaubigte Bieter- oder Generalvollmacht.
Bei Firmen benötigen Sie einen beglaubigten Handelsregisterauszug, der nicht älter als zwei Monate sein darf.

MUSS SICHERHEITSLEISTUNG AUF JEDEN FALL GELEISTET WERDEN UND WAS BEDEUTET DIESE?
Der Verfahrensbeauftrage kann bei Abgabe eines Gebotes eine Sicherheitsleistung verlangen. Falls diese nicht vorhanden ist, kann das Gebot abgelehnt werden. Ausnahme ist, dass der Vertreter der Gläubigerbank, Sie persönlich kennt und die Finanzierung des Objektes gesichert ist.
Die Sicherheitsleistung beträgt in der Regel 10% des gerichtlichen Verkehrswertes.

FORM DER SICHERHEIT:
-Überweisung der 10% auf ein Gerichtskonto vor dem Termin, Gerichtskosten müssen erfragt werden
-Bestätigter Bundesbank-Scheck (nur 3Tage vor dem Termin auszustellen, nicht älter)
-Bankbürgschaft
-Verrechnungsschecks die von einem Kreditinstitut ausgestellt sind- keine privaten und nicht älter als 3Tage vor dem Termin ausgestellt
-Andere Vermögensnachweise z.B. Sparbuch sind nicht zugelassen.

WICHTIG: EINE BAREINZAHLUNG AM TAGE DES TERMINS IST NICHT MÖGLICH!!

Stellplatz vorhanden, Nutzfläche: 75,00 m², Anzahl der Schlafzimmer: 4, Anzahl der Badezimmer: 2, 1 Etagen

66978 Leimen / Röderhof

Die Immobilie befindet sich in Röderhof einem Ortsteil von Leimen und gehört dem rheinland-pfälzischen Landkreis Südwestpfalz an. Leimen selbst gehört der Verbandsgemeinde Rodalben an und hat ungefähr 920 Einwohner. Vor Ort gibt nur einige kleine Läden. In Waldfischbach-Burgalben oder auch in Rodalben finden Sie eine gute Auswahl an Geschäften für den täglichen Bedarf. Die Bundesstraßen B 270 und B 10 bieten Anschluss an die BAB 62 und B 8.


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