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4-Zimmer Wohnung zum Verkauf, 67697 Otterberg | Mapio.net
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4-Zimmer Wohnung zum Verkauf 312.000 134 m²
67697 Otterberg


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Die Kinder sind flügge, den Job hat man im Griff, die frühen Träume wurden gelebt. Doch einer ist da noch: Eine neue Wohnung. Nur für uns zwei. Ohne wenn und aber, so wie wir das schon immer wollten. So, dass wir das auch in 20 Jahren noch genießen können. Auf einer Ebene, mit viel Licht, großzügig und offen. Mit transparenten Übergängen zwischen Draußen und Drinnen. Mit allem Nötigen, aber ohne Ballast. Und modern und individuell wie wir. Wir haben die Wohnung gefunden. Jetzt gehts los! Die Idee dieses Projektes berücksichtigt die Sicherstellung / den Erhalt einer möglichst langen unabhängigen Lebensweise in den eigenen vier Wänden. Sie finden in Ihrem neuen Zuhause folgende Ausstattungsmerkmale: - Treppenhaus mit Aufzug - großzügige Loggia - Fliesen in Küche und Bad - barrierefreie Duschen - Kellerraum - Garage oder Stellplatz optional.


+ Barrierefreie Bewegungsfreiheit + moderne, ansprechende Architektur + Tageslichtbad + Fußbodenheizung, individuell regelbar + Wasch- und Trockneranschluss in der Wohnung + Elektrische Rollläden + Schallschützende Wohnungstrennwände + Personenaufzug vom UG bis ins DG + Geringe Energiekosten durch Dämmung und Heizkonzept KfW-70 Standard + Einsatz von Solartechnik für Warmwasserversorung inkl. Heizungsunterstützung + Eigener Kellerraum + Ausführung von Eigenleistungen durch Käufer nach Vereinbarung möglich + Auf Wunsch seniorenspezifische Ausstattung (Bäder/Notruf o.ä.)


Das 8-Familien-Wohnhaus wird am südwestlichen Ortsrand der Stadt Otterberg in ruhiger, verkehrsarmer Lage errichtet. Die Innenstadt Otterbergs ist auch zu Fuß in wenigen Minuten erreichbar.


Wichtiger Hinweis: Eine riesige Auswahl von rund 500 Alternativobjekten finden Sie unter www.immobilien-kafitz.de. Gerne geben wir Ihnen auch telefonisch jederzeit unter der Rufnummer 06303-983194 oder 0631-750071-0 Auskunft. Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen. Für die praktische Arbeit bedeutet dies, dass Immobiliendienstleister sich den Personalausweis ihrer Kunden zeigen lassen und die Daten aufnehmen müssen. Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Ausweisnummer und ausstellende Behörde sind zu vermerken. Am einfachsten ist es, eine Kopie des Ausweises zu erstellen; das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Anfertigung einer Kopie genügt. Außerdem muss der Makler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir vor einem Besichtigungstermin Ihre Daten bzw. eine Kopie Ihres Personalausweises aufnehmen müssen. Im Geldwäschegesetz hat es zum 18.06.2016 eine Änderung dahingehend gegeben, dass künftig nicht nur der Vertragspartner, sondern ggf. auch eine für diesen auftretende Person (z.B. Vertreter oder Bote) zu identifizieren ist. Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein v...


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