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5-Zimmer Wohnung zu vermieten, Gartenstraße 3, 47918 Tönisvorst, Viersen (Kreis) | Mapio.net
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5-Zimmer Wohnung zu vermieten 920 149 m²
Gartenstraße 3, 47918 Tönisvorst, Viersen (Kreis)


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Wunderschöne, lichtdurchflutete Maisonette-Wohnung in zentraler Lage von St. Tönis. Es handelt sich um eine großzügige Wohnung über drei Ebenen in einem Zweifamilienhaus von ca. 1908, welches in den Jahren 2000 bis 2008 komplett modernisiert wurde. Die Wohnung mit seinem eigenen, straßenseitigen Eingang kann als "Haus im Haus" bezeichnet werden. Das äußerst gepflegte Objekt befindet sich in einer ruhigen Anliegerstraße unweit zum Ortskern.


Die Wohnung erstreckt sich über drei Ebenen und teilt sich, wie folgt, auf: das Erdgeschoss: - eigener Eingangsbereich mit Flur - Büroraum - Hausanschlussraum das 1. Obergeschoss: - Flur - Abstellraum - Badezimmer mit Dusche, Wanne, Waschtisch und Toilette - Schlafzimmer - eingerichtete Küche (Kücheneinrichtung verbleibt und wird dem zukünftigen Mieter zur Verfügung gestellt) - Wohnzimmer - Büro - Dachterrasse mit Treppe zum Gartenanteil das Dachgeschoss: - Wohn-/Schlafraum (= Dachstudio) - Duschbad mit Waschtisch und Toilette - zweigeteiltes Ankleidezimmer mit Einschubtreppe zum Speicherraum. Neben dem Objekt befindet sich der Garagenhof mit PKW-Stellplatz. Eine abgeschlossene Garage kann auf Wunsch zum monatl. Mietpreis in Höhe von 50,-- EUR angemietet werden. Die Wohnung wird mittels einer eigenen Gasheizung inkl. Warmwasserbereitung beheizt. Mehrere Räume im 1. OG und DG verfügungen über separat regelbare Klimageräte. Der persönliche Wasserverbrauch wird anhand Wasserzählern nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet.


Die Wohnung wird zum 01.08.2017 bezugsfrei. Eine Besichtigung kann kurzfristig nach Terminvereinbarung über unser Büro erfolgen. - Wir bitten auf ausdrücklichen Wunsch der Bewohner von Spontanbesuchen abzusehen. Das Mietangebot ist freibleibend, d.h., zwischenzeitliche Vermietung bleibt vorbehalten. Hundehaltung ist nicht gestattet. Für Angaben, die vom Eigentümer stammen, kann prinzipiell keine Gewähr übernommen werden. Für das Zustandekommen eines Mietverhältnisses bedingt den Abschluss eines schriftlichen Mietvertrages mit den Eigentümern. Mündliche Nebenabreden gelten nur in Verbindung einer schriftlicher Bestätigung. Entsprechende Bonitätsnachweise werden erbeten. Gerne erwarten wir Ihre Kontaktaufnahme.


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