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Haus zum Verkauf, 07806 Neustadt an der Orla | Mapio.net
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Haus zum Verkauf 59.000 400 m²
07806 Neustadt an der Orla
bisheriger Preis 89.000


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Das Wohn- und Geschäftshaus wurde vermutlich um oder vor 1900 errichtet. Eine Teilsanierung ist in jüngerer Vergangenheit erfolgt. Das dreigeschossige Gebäude mit ausgebautem Dachgeschoss setzt sich aus einer Gewerbeeinheit im Erdgeschoss sowie insgesamt ca. 400 m² Wohnfläche in den oberen Etagen zusammen. Bei dem Wohn- und Geschäftshaus besteht ein noch erheblicher Sanierungsbedarf, lediglich in Teilbereichen wurden Sanierungsarbeiten begonnen. Zu der Immobilie gehört noch ein in den vergangenen Jahren umfassend saniertes Nebengebäude im Hofbereich. Dieses verfügt über eine zeitgemäß ausgestatte Nutzfläche von ca. 200 m². Diese Flächen wurden in der Vergangenheit als Büro- und Lagerflächen eines Elektrohandwerkbetriebes genutzt. Die gesamt Immobilie ist derzeit bezugsfrei.


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Neustadt an der Orla ist eine Kleinstadt im Saale-Orla-Kreis im Osten Thüringens. Neustadt an der Orla ist eine Stadt mit vielen interessanten Baudenkmälern zudem wurden neue Wohngebiete errichtet, durch die sich die Qualität des Lebens bedeutend verbesserte. Einkaufsmöglichkeiten sowie weitere soziale Einrichtungen sind ausreichend vorhanden. Vor der Immobilie befindet sich eine Bushaltestelle, von der im Zwanzigminutentakt Busse in Richtung Bahnhof verkehren. Eine Autobahnauffahrt (A9) befindet sich im acht Kilometer entfernte Triptis, die nächste größere Stadt.


Gern erwarten wir Ihr konkretes Kaufangebot. Unsere Aufgabe ist es für sie zu verhandeln. Alle Angaben basieren auf uns von Dritter Seite überlassenen Unterlagen. Eine Gewährleistung wird ausgeschlossen! Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.


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