# Gasheizung (Einzelofen)
# GAsdurchlauferhitzer für die Warmwasserbereitung
# Kunststofffenster
Etagenwohnung
frei ab sofort
Eine Schnucklige und gemütliche Wohnung in einem Mehrfamilienwohnhaus mit 34 Parteien, die bequem über einen Laubengang im 1. Obergeschoss zu erreichen ist.
Das Mehrfamilienwohnhaus wurde 1954 auf einem Erbbaurecht-Grundstück der Stadt Stuttgart erstellt, das Erbbaurecht erlischt nach 99 Jahren. Bedingt durch dieses Erbraurecht darf die Wohnung nur selbst oder von Verwandten in erster Linie genutzt werden. Der Erbbauzins ist jährlich an die Stadt Stuttgart zu entrichten.
Anzahl Balkone: 1, Bundesland: Baden-Württemberg, Befeuerungsart: Erdgas