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Haus zum Verkauf, 55585 Norheim, Bad Kreuznach (Kreis) | Mapio.net
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Ansicht -- Einfamilienhaus mit viel Potenzial

Haus zum Verkauf 249.000 151 m²
55585 Norheim, Bad Kreuznach (Kreis)


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In einer ruhigen Seitenstraße befindet sich das geräumige Einfamilienhaus mit 7 Zimmern. Der Ursprung des Hauses geht höchstwahrscheinlich in das Jahr 1900 zurück, jedoch wurde es vor ca. 45 Jahren modernisiert und aufgestockt. Das Häuschen zeigt sich verteilt auf ca. 151 qm Wohnfläche als richtiges Raumwunder. Mit der ein oder anderen Grundrissoptimierung, Ihrer persönlichen Note und kreativem Geschick zaubern Sie sich Ihr neues Familiendomizil ganz nach Ihren Vorstellungen. Das Grundstück mit 345 qm ermöglicht Freiräume zur persönlichen Gestaltung und bietet genug Platz zum toben und spielen für die Kleinsten.


Im Erdgeschoss finden Sie zwei helle Zimmer und ein zusätzliches Bad mit Zugang zum geschützten Garten. Das Obergeschoss bietet neben einer Küche mit einem Wohn und Essbereich noch ein weiteres Schlafzimmer. Leider gab es einen Wasserschaden seitens der Regenrinne des Nachbarn, dieser ist seit Jahren behoben jedoch wurden die hinterlassenen Spuren nie beseitigt. Das Dachgeschoss wurde ca. 1975 errichtet und ist auch auf dem Stand. Neben 2 Zimmern finden wir dort noch ein Bad. Beheizt wird das Haus momentan noch durch Nachtspeicheröfen, diese könnte man durch eine Gasheizung ersetzen. Die Fenster sind doppeltverglast. Das Haus ist bereits freigestellt und wartet schon auf frischen Wind und neue Bewohner.


Norheim ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Bad Kreuznach. Es ist das älteste Weindorf an der Nahe. Die Gemeinde mit ihren ca. 1500 Einwohnern biete eine gute Infrastruktur und ist gerade mal 5 km von Stadtzentrum Bad Kreuznach entfernt. Neben der guten Verkehrsanbindung finden wir auch einen Bahnhof im Ort. Naturliebhaber kommen dank der zahlreichen Fuß, Rad und Wanderwege voll auf ihre Kosten.


GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG. HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung. UNSER SERVICE FÜR SIE ALS EIGENTÜMER: Planen Sie den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie, so ist es für Sie wichtig, deren Marktwert zu kennen. Lassen Sie kostenfrei und unverbindlich den aktuellen Wert Ihrer Immobilie professionell durch einen unserer Immobilienspezialisten einschätzen. Unser bundesweites und internationales Netzwerk ermöglicht es uns, Verkäufer bzw. Vermieter und Interessenten bestmöglich zusammenzuführen.GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG. HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung. UNSER SERVICE FÜR SIE ALS EIGENTÜMER: Planen Sie den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie, so ist es für Sie wichtig, deren Marktwert zu kennen. Lassen Sie kostenfrei und unverbindlich den aktuellen Wert Ihrer Immobilie professionell durch einen unserer Immobilienspezialisten einschätzen. Unser bundesweites und internationales Netzwerk ermöglicht es uns, Verkäufer bzw. Vermieter und Interessenten bestmöglich zusammenzuführen.


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