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2-Zimmer Wohnung zu vermieten, Wachenheimer Weg 8, 13595 Berlin, Wilhelmstadt | Mapio.net
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Außenansicht -- Perfekt für kleine Familien!

2-Zimmer Wohnung zu vermieten 530 56 m²
Wachenheimer Weg 8, 13595 Berlin, Wilhelmstadt


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Die Anlage mit viergeschossigen Altbauten wurde Ende der 1930er Jahre erbaut. Die aufgelockerte Bebauung mit zahlreichen Grünflächen und liebevoll gestalteten Innenhöfen und Spielplätzen vermittelt eine hohe Aufenthalts- und Wohnqualität. Das Objekt wird über Fernwärme versorgt.


Diese kleine aber feine Familienwohnung freut sich auf neue Mieter. Sie verfügt über ein modern gefliestes Tageslichtbad mit Badewanne. In Zimmern und Flur befindet sich abgezogener Dielenfußboden, welcher der Wohnung einen ganz besonderen Charme verleiht. An das Wohnzimmer schließt sich die Küche an. Diese ist mit einem Fliesenspiegel im Arbeits- und Herdbereich sowie PVC-Fußbodenbelag in Holzoptik ausgestattet. Für Dinge, die in der Wohnung keinen Platz mehr finden, bietet der Keller den nötigen Stauraum.


Die grüne und sehr gepflegte Wohnanlage liegt im Stadtbezirk Spandau (Wilhelmstadt) und ist gut an das öffentliche Verkehrsnetz (Bus 136, 236, 131, N34) angeschlossen. Ein perfektes Dienstleistungsangebot liegt direkt vor Ihrer Tür. Schulen, Kindergärten, Ärzte, Tankstellen, Supermärkte, Bäcker und Geschäfte, Cafés und Restaurants sind in nur wenigen Schritten verfügbar. Der S- und Regionalbahnhof Spandau ist in wenigen Autominuten erreichbar. Die Altstadt Spandau und das Einkaufszentrum „Spandauer Arcaden“ laden Sie mit vielfältigen Freizeit- und Entertainmentmöglichkeiten (Kino, Bowling, Fitnesscenter, etc.) ein. Spandau bietet eine Vielzahl an sehenswerten Gebäuden und Regionen. Von der Renaissance-Festung, der Zitadelle, über das Luftwaffenmuseum, der St. Nikolai-Kirche bis hin zur Schleuse.


- Zimmer: 2 2/2 - Ausstattung: Badewanne, Tageslichtbad, Breitband-Kabelnetz Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) ist am 23.02.2020 in Kraft getreten. Das Gesetz weist erhebliche rechtliche und praktische Unsicherheiten auf. Daher wurde bereits angekündigt das Gesetz durch das Bundesverfassungsgericht auf seine Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Ungeachtet dessen sind die gesetzlichen Regelungen des MietenWoG Bln bis zur gerichtlichen Entscheidung zu berücksichtigen. Nach dem vorgenannten Gesetz ist die Vermieterin gemäß § 3 Abs. 1 Satz 4 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen vor Abschluss des Mietvertrages die Stichtagsmiete im Sinne des Gesetzes mitzuteilen. Weiterhin sind wir gemäß § 6 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen Auskunft zu erteilen, welche Umstände zur Berechnung der für Ihre Wohnung zutreffenden Mietobergrenze maßgeblich sind. Dies werden wir vor Abschluss eines Mietvertrages sicherstellen. Alle Angaben im Exposé sind unverbindlich. Änderungen vorbehalten.


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