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2-Zimmer Wohnung zu vermieten, Berliner Allee 253B, 13088 Berlin, Weißensee | Mapio.net
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Aussicht vom Balkon  -- *NEU* 2-Zimmerwohnung in Weißensee sucht passenden Mieter!

2-Zimmer Wohnung zu vermieten 770 64 m²
Berliner Allee 253B, 13088 Berlin, Weißensee


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Suchen Sie eine 2-Zimmerwohnung in Weißensee? Willkommen in der Berliner Allee 253B! Die 2-Zimmerwohnung befindet sich im Seitenflügel (Aufgang B) im 2.OG eines Mehrfamilienhauses und verfügt über zwei Zimmer, ein Badezimmer und eine Küche mit Spüle und Herd. Es wird ein unbefristeter Mietvertrag mit einer Mindestmietlaufzeit von 15 Monaten angeboten (inkl. Kündigungsfrist). Die Staffelmiete beträgt 3,5 % jährlich, bezieht sich auf die Nettokaltmiete und ist auf 10 Jahre begrenzt.


Hinweis zum Mietendeckel: In dem Mietvertrag wird eine Nettokaltmiete in Höhe von 770,00 Euro vereinbart. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass vor dem Hintergrund des Berliner Mietendeckels während des Geltungszeitraums des MietenWoG Bln lediglich eine Nettokaltmiete in Höhe von 478,22 Euro gefordert und entgegengenommen wird. Die im Mietvertrag vereinbarte Nettokaltmiete in Höhe von 770,00 Euro wäre dann vollständig zu zahlen, wenn sich die Verfassungswidrigkeit oder sonstige Nichtigkeit des MietenWoG Bln, ganz oder teilweise im Hinblick auf die für die Miete nach dem MietenWoG Bln relevanten Teile, erweisen sollte, dass MietenWoG Bln endet, außer Vollzug gesetzt wird oder in sonstiger Weise außer Kraft tritt. Bei einer Verfassungswidrigkeit oder sonstigen Nichtigkeit des MietenWoG Bln, ganz oder teilweise im Hinblick auf die für die Miete nach dem MietenWoG Bln relevanten Teile, würde der Vermieter die Differenz zwischen der im Mietvertrag vereinbarten Miete und der nach dem MietenWoG Bln zulässigen Miete seit dem Beginn der Pflicht zur Zahlung der Miete nachfordern. --- Sie möchten die Wohnung besichtigen? Bitte kontaktieren Sie uns dann über das Kontaktformular. Wie bewirbt man sich auf die Wohnung? Zur Anmietung werden folgende Unterlagen benötigt: 1. Mieterselbstauskunft. 2. Pass- oder Ausweiskopie (Originale müssen beim Mietvertrag vorliegen). 3. Angestellt? Gehaltsnachweise oder Arbeitsvertrag. Selbständig? Steuerberaterschreiben zum Jahresdurchschnittseinkommen. Student? Studienbescheinigung. 4. Schufa (nicht älter als drei Monate). 5. Hauptmieter? Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom Vermieter. Untermieter? Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom Hauptmieter. Elternhaus? Elternschreiben inkl. Ausweiskopie eines Elternteils. Eigentümer? Eigentumsnachweis nach Wahl (z. B. Grundsteuerbescheid). 6. Ist eine Bürgschaft vorhanden? Bürgen bewerben sich als Hauptmieter mit den o. g. fünf Dokumenten. Kontaktieren Sie uns - Wir freuen uns auf Sie! Ihr Herr Erbug, MBA 4 RENT & SALE – Real Estate e.K.


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