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3-Zimmer Wohnung zu vermieten, Böhmerwaldweg 11, 13589 Berlin, Falkenhagener Feld | Mapio.net
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Zimmer mit Balkon -- Blick über Berlin! Schöne Familienwohnung sucht neue Mieter!

3-Zimmer Wohnung zu vermieten 644 83 m²
Böhmerwaldweg 11, 13589 Berlin, Falkenhagener Feld


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Die Wohnung befindet sich im 13. Stock des Wohnhauses und bietet Ihnen einen einzigartigen Blick über Spandau. Hier erwarten Sie drei klassisch geschnittene Räume mit ausreichenden Stellwänden, so dass das Einrichten kein Problem darstellen sollte. Das Wannenbad, sowie das separate WC sind mit neuen, modernen Fliesen und Sanitärobjekten ausgestattet. Die Küche hat einen neuen Fliesenspiegel. Der Fußboden in allen Wohnräumen, Küche und im Flur ist mit modernen PVC- Bodenbelag ausgelegt. Bitte beachten Sie, dass die Warmwasserversorgung über einen Elektrodurchlauferhitzer erfolgt. Die Kosten hierfür sind in der Miete nicht enthalten. Ein aktueller Energieausweis wird derzeit noch erstellt. Bei den Bildern handelt es sich um Musterbilder.


Das Falkenhagener Feld ist ein abwechslungsreiches Wohngebiet mit überwiegend 3 bis 7 stöckigen Gebäuden und einzelnen Punkthochhäusern, das in den 60er Jahren zwischen Spandau und dem Spandauer Forst entstanden ist. Es zeichnet sich aus durch die vielen Grünflächen und eine hervorragende Infrastruktur: Supermärkte, Arztpraxen und Geschäfte des täglichen Bedarfs. Mit der fußläufig erreichbaren Siegerland-Grundschule, Kitas, dem Naherholungsgebiet am Spektesee sowie einem Jugendfreizeitheim mit attraktiven Angeboten wissen sich Familien bestens versorgt. Weiterhin ist die historische Altstadt Spandau mit dem Bus in nur ca. 12 Minuten erreichbar.


- Ausstattung: Badewanne, Breitband-Kabelnetz Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) ist am 23.02.2020 in Kraft getreten. Das Gesetz weist erhebliche rechtliche und praktische Unsicherheiten auf. Daher wurde bereits angekündigt das Gesetz durch das Bundesverfassungsgericht auf seine Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Ungeachtet dessen sind die gesetzlichen Regelungen des MietenWoG Bln bis zur gerichtlichen Entscheidung zu berücksichtigen. Nach dem vorgenannten Gesetz ist die Vermieterin gemäß § 3 Abs. 1 Satz 4 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen vor Abschluss des Mietvertrages die Stichtagsmiete im Sinne des Gesetzes mitzuteilen. Weiterhin sind wir gemäß § 6 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen Auskunft zu erteilen, welche Umstände zur Berechnung der für Ihre Wohnung zutreffenden Mietobergrenze maßgeblich sind. Dies werden wir vor Abschluss eines Mietvertrages sicherstellen. Alle Angaben im Exposé sind unverbindlich. Änderungen vorbehalten.


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