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1-Zimmer Wohnung zu vermieten, Bärensteinstr. 42, 12685 Berlin, Marzahn | Mapio.net
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Außenansicht -- Klein aber fein mit Blick auf die Gärten der Welt.

1-Zimmer Wohnung zu vermieten 272 29 m²
Bärensteinstr. 42, 12685 Berlin, Marzahn


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Die Punkthochhäuser der Bärensteinstraße wurden bereits saniert. Im Zuge dessen wurden sie mit einem Wärmeverbundsystem versehen und mit isolierverglasten Fenstern ausgestattet. Die Häuser verfügen über einen Aufzug, einen freundlich gestalteten Eingangsbereich und sind ans Fernwärmenetz angeschlossen. Jede Wohnung ist mit einem Breitbandkabelanschluss ausgestattet.


ACHTUNG: Die Wohnung befindet sich in der 17. Etage, WEnr. 1708 Die sanierte Wohnung verfügt über ein modern gefliestes Bad mit Dusche, wandhängendem WC und einem praktischen Handtuchheizkörper. Alle elektrischen Leitungen, Schalter und Steckdosen wurden erneuert, die Fußböden erhielten einen neuen PVC-Belag in ansprechender Holzoptik.


Die beiden Häuser befinden sich in einer ruhigen Nebenstraße nahe des Blumberger Damms. Der beliebte Erholungspark „Gärten der Welt“ ist fußläufig erreichbar, ebenso wie die schöne Marzahner Mühle, Schulen, Kindergärten, Supermärkte und Restaurants. Die Buslinien 195, 197, X69, X 54, sowie die Tramlinien 18, 27 und M6 befinden sich in unmittelbarer Umgebung und befördern Sie binnen kurzer Zeit in alle Richtungen Berlins. Mit dem Auto erreichen Sie die City / Alexander Platz über die Landsberger Allee innerhalb von ca. 20 Minuten.


- Ausstattung: Dusche, Breitband-Kabelnetz, modernisiert Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) ist am 23.02.2020 in Kraft getreten. Das Gesetz weist erhebliche rechtliche und praktische Unsicherheiten auf. Daher wurde bereits angekündigt das Gesetz durch das Bundesverfassungsgericht auf seine Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Ungeachtet dessen sind die gesetzlichen Regelungen des MietenWoG Bln bis zur gerichtlichen Entscheidung zu berücksichtigen. Nach dem vorgenannten Gesetz ist die Vermieterin gemäß § 3 Abs. 1 Satz 4 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen vor Abschluss des Mietvertrages die Stichtagsmiete im Sinne des Gesetzes mitzuteilen. Weiterhin sind wir gemäß § 6 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen Auskunft zu erteilen, welche Umstände zur Berechnung der für Ihre Wohnung zutreffenden Mietobergrenze maßgeblich sind. Dies werden wir vor Abschluss eines Mietvertrages sicherstellen. Alle Angaben im Exposé sind unverbindlich. Änderungen vorbehalten.


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