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2-Zimmer Wohnung zu vermieten, Zeppelinstr. 100, 13583 Berlin, Falkenhagener Feld | Mapio.net
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Innenansicht -- !WG geeignet! Modernisierte Wohnung mit Einbauküche!

2-Zimmer Wohnung zu vermieten 543 71 m²
Zeppelinstr. 100, 13583 Berlin, Falkenhagener Feld


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Das Gebäude ist in einem gepflegten Zustand und steht unter Denkmalschutz. Das Viertel ist durch Siedlungsbauten der 1920er- und 1930er- Jahre geprägt. Die aufgelockerte Bebauung mit zahlreichen Grünflächen und liebevoll gestalteten Innenhöfen vermitteln eine hohe Aufenthalts- und Wohnqualität.


Für diese Wohnung suchen wir Personen, die Sie mit Leben füllen. Sie verfügt über ein Badezimmer, das mit einem Handtuchheizkörper und einem neuen WC ausgestattet ist. In der gesamten Wohnung sind alle Dielen geschliffen und versiegelt. Die Wände sind mit einer Raufasertapete versehen und weiß gestrichen. Die Küche ist mit einem Fliesenspiegel ausgestattet. Die Einbauküche, die sich in der Wohnung befindet, kann kostenfrei übernommen werden. Sie brauchen sich also keine neue Küche kaufen! Für weiteren Stauraum sorgt der Keller. Schauen Sie sich schon jetzt Ihre Traumwohnung an!


Spandau bietet eine Vielzahl an sehenswerten Gebäuden und Regionen. Von der Renaissance-Festung, der Zitadelle, über das Luftwaffenmuseum bis hin zur Schleuse. Die attraktive und gepflegte Wohnanlage liegt im nordwestlichen Teil des Bezirkes Spandau und ist zentral- und verkehrsgünstig gelegen. Mit dem Bus der Linie 130,137,337, M37 und N30 sind Sie in wenigen Minuten in der schönen Spandauer Altstadt sowie am Rathaus Spandau. Von dort bringt Sie die U- und S-Bahn, sowie die Regionalbahn, in wenigen Minuten in die Innenstadt oder den Kurfürstendamm. Einkaufsmöglichkeiten, Kitas, Arztpraxen, Siegerland-Grundschule, weiterführende Schulen sowie Kirchen befinden sich in unmittelbarer Umgebung. Der naheliegende Grünzug Spektewiese lädt zu ausgiebigen Spaziergängen und Familienausflügen ein. An heißen Sommertagen können Sie am Kiesteich die Seele baumeln lassen


- Ausstattung: Badewanne, Denkmalschutz, WG-Geeignet, Breitband-Kabelnetz, modernisiert Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) ist am 23.02.2020 in Kraft getreten. Das Gesetz weist erhebliche rechtliche und praktische Unsicherheiten auf. Daher wurde bereits angekündigt das Gesetz durch das Bundesverfassungsgericht auf seine Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Ungeachtet dessen sind die gesetzlichen Regelungen des MietenWoG Bln bis zur gerichtlichen Entscheidung zu berücksichtigen. Nach dem vorgenannten Gesetz ist die Vermieterin gemäß § 3 Abs. 1 Satz 4 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen vor Abschluss des Mietvertrages die Stichtagsmiete im Sinne des Gesetzes mitzuteilen. Weiterhin sind wir gemäß § 6 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen Auskunft zu erteilen, welche Umstände zur Berechnung der für Ihre Wohnung zutreffenden Mietobergrenze maßgeblich sind. Dies werden wir vor Abschluss eines Mietvertrages sicherstellen. Alle Angaben im Exposé sind unverbindlich. Änderungen vorbehalten.


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