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3-Zimmer Wohnung zu vermieten, Bratvogelweg 16, 13158 Berlin, Rosenthal | Mapio.net
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28151-1.071,Bratvogelweg 16,2. -- Helle 3 Zimmer Wohnung im 2. OG ohne Aufzug

3-Zimmer Wohnung zu vermieten 799 80 m²
Bratvogelweg 16, 13158 Berlin, Rosenthal


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*3 Zimmer* *Küche* *gefliestes Wannenbad mit Fenster* *Loggia* *zentrale Warmwasserversorgung* *Zentralheizung* *Kabelfernsehen* *Laminat und EBK gegen Abstandszahlung von 1.500 Euro ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ !!!Sollten Sie einen Besichtigungstermin wünschen, bitten wir Sie uns zunächst per Kontaktformular/E-Mail zu kontaktieren, Vielen Dank!! ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++


Sehr geehrter Interessent, in Berlin gilt seit dem 23.02.2020 das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln). Hiernach sind wir verpflichtet, Sie vor einer etwaigen Anmietung der beworbenen Wohnung über nachstehende Daten zur informieren: erstmalige Bezugsfertigkeit: 1994 Ausstattung: mit Sammelheizung und mit Bad Anzahl der zutreffenden Merkmale gem. § 5 Abs. 3: eins Anzahl der zum Gebäude gehörenden Wohnungen: mind. 2 - trifft nicht zu Mietobergrenze gem. § 5 MietenWoG Bln: 8,13 €/m² nettokalt mtl. Miete dieser Wohnung inkl. Zuschläge am 18.06.2019: 8,21 €/m² nettokalt mtl. Wichtiger Hinweis zum späteren Mietvertrag: Solange sich das v.g. Gesetz in Kraft befindet, wird die inserierte bzw. im Mietvertrag zu vereinbarende Miete nicht gefordert. Stattdessen wird nur eine Grundmiete i.H.v. 654,79 Euro zzgl. Nebenkostenvorauszahlungen gefordert. Gleichzeitig wird aber vereinbart, dass ab dem 1. des auf das Außer-Kraft-Treten des Gesetzes folgenden Monats wieder die im Mietvertrag zu vereinbarende Miete als vom Mieter zu zahlende Grundmiete gilt. Es bleibt dem Vermieter dann vorbehalten ggf. auch Mieterhöhungen entsprechend den allgemeinen gesetzlichen und/oder vertraglichen Regelungen einzufordern, sofern in der Zwischenzeit die Voraussetzungen dafür eingetreten sind. Ebenso bleibt es dem Vermieter vorbehalten, rückwirkend für den gesamten Zeitraum der Aussetzung die Differenz zwischen der vertraglich vereinbarten Grundmiete einerseits und der während der Aussetzung geltenden geringeren Miete andererseits nachzufordern. Dies gilt aber nur, wenn das Gesetz zur Mietenbegrenzung in Berlin für von Anfang an unwirksam erklärt werden sollte. Eine Nachforderung im Falle des regulären Auslaufens des Begrenzungs-Gesetzes ist ausgeschlossen. Die Bewerbungsunterlagen werden bei der Besichtigung ausgehändigt.


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