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5-Zimmer Wohnung zum Verkauf, Hirschhornring 26, 67435 Neustadt an der Weinstraße, Königsbach | Mapio.net
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Visualisierung Vorderansicht -- "Emilie" - Außergewöhnliche Maisonette-Wohnung mit attraktiver Denkmal-AfA

5-Zimmer Wohnung zum Verkauf 325.000 125 m²
Hirschhornring 26, 67435 Neustadt an der Weinstraße, Königsbach


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In einem der ältesten Gebäude von Königsbach wird Geschichte wieder lebendig. Hier entstehen drei absolut individuell gestaltete Maisonette-Wohnungen, deren Grundrisse eng am historischen Bestand entwickelt wurden. Die denkmalgeschützte Immobilie, die sich wegen ihrer dörflichen Lage und der charmanten Ausstattung zur Selbstnutzung anbietet, ist auch für Kapitalanleger von großem Interesse. Eine hohe Abschreibung der Investition durch die gewährte Denkmal-Afa (weitere Informationen siehe unten) sowie eine Förderung durch das Denkmal-Programm der KfW garantieren eine ausgezeichnete Rendite. Das Gebäude wird durch ein auf die Sanierung und Revitalisierung historischer und denkmalgeschützter Bauten spezialisiertes Unternehmen ausgeführt. Charakteristik „Emilie“: Im Kernbau gelegene Wohnung mit großem Wohnbereich im EG, hohem Dachstudio und Freisitz im Dach.


Komplett-Sanierung Austausch der Haustechnik Überarbeitung aller Wohnoberflächen, sofern möglich nach Käuferwünschen Erhaltung und Restaurierung historischer Ausstattungsdetails wie: Holzfenster mit Sprossenteilung Holzhaustüren mit hohem Sicherheitsstandard Historische Echtholzböden, fachgerecht aufgearbeitet, alternativ neue Echtholzböden Historische Rahmen-Füllungstüren, fachgerecht aufgearbeitet Fliesen von Markenherstellern (Villeroy & Boch) Sanitärobjekte von Markenherstellern (Duravit, Villeroy & Boch)


Das Anwesen befindet im Herzen des Dorfes Königsbach, einem durch den Weinbau geprägten Ortsteil von Neustadt an der Weinstraße. (Innerhalb der Metropolregion Rhein-Neckar zwischen Haardt-Gebirge und Rheinebene). Königsbach besticht durch seine etwas erhöhte und ruhige Lage oberhalb der Weinstraße zwischen Pfälzer Wald und Weinbergen und bietet derzeit 1.150 Menschen ein lebenswertes Zuhause. Die in der Nähe liegenden Bäckereien, ein Supermarkt mit Land-Metzgerei und eine Postfiliale gewährleisten die Versorgung mit den Gütern des täglichen Bedarfs. Neustadt bedient darüber hinaus alle Ansprüche an die Einkaufsmöglichkeiten eines Mittelzentrums. Besonderes Highlight ist hierbei sicherlich die Fußgängerzone in der historischen Altstadt. Naherholungs- und Freizeitangebote finden sich in zahlreichen Vereinen, mehreren Schwimmbädern und Freizeitparks (z.B. Holiday-Park in Hassloch), darüber hinaus besteht ein ausgedehntes Netz an Wanderwegen und Mountainbike-Strecken. Beste Verkehrsanbindung gewährt der direkte Anschluss an die Autobahn A 65 sowie, in kurzer Entfernung zur A 61 und A 6. Ludwigshafen und Mannheim sind hierüber in 20 - 30 Minuten, Frankfurt bzw. der Frankfurter Flughafen innerhalb einer Stunde zu erreichen. Die Bahnanbindung an den (internationalen) Fernverkehr ist bequem durch den ICE-Bahnhof Neustadt gewährleistet. Die nächsten S-Bahnhaltepunkte sind Deidesheim und Neustadt-Mußbach.


Steuern sparen durch Denkmal-AfA Eigentümern von denkmalgeschützten Gebäuden gewährt der Staat einkommensteuerliche Vergünstigungen. Diese richten sich nach §§ 7 i, 10 f, 10 g und 11 b des Einkommensteuergesetzes. Hierbei wird zwischen selbst genutzten und vermieteten Immobilien unterschieden: Selbst genutzte Immobilien Für die selbst genutzte denkmalgeschützte Immobilie kann der Eigentümer sowohl den Erhaltungs- als auch den Herstellungsaufwand steuerlich geltend machen. Über einen Zeitraum von 10 Jahren können jeweils 9 % der zuvor vom Landesamt für Denkmalpflege anerkannten Kosten abgeschrieben werden. (90 % der Sanierungsaufwändungen). Die erhöhte jährliche Abschreibung mindert das zu versteuernde Einkommen des Eigentümers, was u.U. zu einer vollständigen steuerlichen Absetzung der Kosten führen kann. Fremdgenutzte Immobilien Bei vermieteten Immobilien wird eine reduzierte steuerliche Begünstigung gewährt. Hier können die Herstellungskosten zunächst über acht Jahre mit 9% in Anrechnung gebracht werden, danach weitere vier Jahre mit jeweils 7 %. Grundlage bilden weiterhin 100% der anerkannten Herstellungskosten. Detailliertere Informationen sind von den objektbezogenen und den persönlichen Gegebenheit abhängig und bedürfen einer individuellen Beratung. Diese Hinweise ersetzen nicht die Beratung durch einen Steuerberater!


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