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2-Zimmer Wohnung zu vermieten, Steigerwaldstr. 21, 13589 Berlin, Falkenhagener Feld | Mapio.net
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2-Zimmer Wohnung zu vermieten 421 60 m²
Steigerwaldstr. 21, 13589 Berlin, Falkenhagener Feld


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Möchten Sie sich vielleicht verkleinern, oder klappt es mit dem Treppe steigen nicht mehr so leicht? Wir bieten Ihnen 'Schönes Wohnen in diesem gut angebundenen Objekt in der Steigerwaldstraße 21. Überzeugen Sie sich selbst von diesem frisch hergerichteten Schmuckstück. Die helle Wohnung mit geräumigem Balkon ist im Dezember bezugsfertig und kann schon während der Bauzeit besichtigt werden. Wir bringen die Elektrik auf den neusten Stand und übergeben die Wohnung komplett saniert mit weißen Wänden und Decken. Der Estrichausgleich bietet den perfekten Untergrund für den Bodenbelag Ihrer Wahl. Bewerben Sie sich schnell und schon im Winter können sie sich hier gemütlich einrichten.


Das Wohngebiet zeichnet sich durch die vielen Grünflächen und eine hervorragende Infrastruktur aus. Supermärkte, Arztpraxen und Geschäfte des täglichen Bedarfs befinden sich mitten im Zentrum des Viertels. Mit der fußläufig erreichbaren Siegerland-Grundschule, Kitas, dem Naherholungsgebiet am Spektesee und einem Jugendfreizeitheim mit attraktiven Angeboten wissen sich Familien bestens versorgt. Die historische Altstadt Spandau ist mit dem Bus in nur ca.12 Minuten erreichbar.


- Ausstattung: Badewanne, Tageslichtbad Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) ist am 23.02.2020 in Kraft getreten. Das Gesetz weist erhebliche rechtliche und praktische Unsicherheiten auf. Daher wurde bereits angekündigt das Gesetz durch das Bundesverfassungsgericht auf seine Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Ungeachtet dessen sind die gesetzlichen Regelungen des MietenWoG Bln bis zur gerichtlichen Entscheidung zu berücksichtigen. Nach dem vorgenannten Gesetz ist die Vermieterin gemäß § 3 Abs. 1 Satz 4 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen vor Abschluss des Mietvertrages die Stichtagsmiete im Sinne des Gesetzes mitzuteilen. Weiterhin sind wir gemäß § 6 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen Auskunft zu erteilen, welche Umstände zur Berechnung der für Ihre Wohnung zutreffenden Mietobergrenze maßgeblich sind. Dies werden wir vor Abschluss eines Mietvertrages sicherstellen. Alle Angaben im Exposé sind unverbindlich. Änderungen vorbehalten.


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