Baujahr: 1920
Preisvorstellung: Veräußerung gegen Höchstgebot
Genaue Beschreibung der Objektart: Einfamilienhaus
Derzeitige Bebauung: kleines Wohnhaus
Grundstücksgröße: ca. 30 m²
Weitere Details zum Energieausweis:
Art des Ausweises: Energiebedarfsausweis
Zugrundeliegender Rechtsstand der EnEV: Ab 01.05.2014
Gebäudeart: Wohngebäude
Baujahr: 1920
Ausstelldatum: 2020-11-01
Gültigkeit: 10-2030
Energieffizienzklasse: H
Energieträger: Stückholz, Strom-Mix, Flüssiggas
Energiebedarf: 440.4 kWh/(m²·a)
Schriftliche Angebote werden bis zum 17.12.2020 erbeten.
Teaser: Nähere Informationen finden Sie im Exposé (Downloadbereich).
Verkehrsanbindung: Rugendorf ist über die B 303 zu erreichen. Es liegt zwischen Stadtsteinach und Marktrodach.
Region: Oberfranken
Flurstück: 52
Gemarkung: Rugendorf
Hinweis zur Vergabe: Veräußerung zum Höchstgebot. Diese Seite ist eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Der Freistaat Bayern ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot eine Zusage zu erteilen. Irrtum und Zwischenverkauf sind vorbehalten. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass seitens des Freistaates Bayern als Verkäufer im Erfolgsfall keine Maklerprovision entrichtet und im Falle des Verkaufs keine Auskünfte über den Erwerber erteilt werden. Wir bitten um die Zusendung der Angebote in einem verschlossenen Umschlag mit Kenntlichmachung als Angebot für kleines Wohnhaus,,95365 Rugendorf, Dorfplatz 2. Der Freistaat Bayern behält sich vor, auch nicht frist- und formgerechte Angebote zu berücksichtigen.
Postanschrift des Ansprechpartners: RV Oberfranken
Schranne 3
96049 Bamberg
Geschäftszeichen des Ansprechpartners: 24-2007-R 57/52-455
Planungs- und Baurecht: Das Anwesen liegt im unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Rugendorf ist die Fläche als gemischte Baufläche dargestellt.
Sonstiges: Gebäude und Außenanlagen:
Wohngebäude Baujahr ca. 1920 - Umbau ca. 1960
Kleines Einfamilienhaus bestehend aus 3 Etagen, mit jeweils 1-2 Zimmern.
Altlasten (Gebäude): keine bekannt
Alle Feuerstätten im Gebäude sind nicht betriebs- u. brandsicher und dürfen nicht betrieben werden. Die Feuerstätten dürfen erst wieder in Betrieb genommen werden, nachdem der zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger die Betriebs- u. Brandsicherheit gem. BayBO Art. 40 bescheinigt hat.
Erschließung:
Das Anwesen ist hinsichtlich Wasserver- u. Abwassersentsorgung an die gemeindlichen Anlagen angeschlossen. Straßenmäßig ist es über die Gemeindestraße "Dorfplatz" erschlossen.
Bundesland: Bayern, Flurstück: 52
95365 Rugendorf
Das Anwesen liegt im Ortskern.