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Haus zum Verkauf, 86161 Augsburg, Bahnhofs-, Bismarckviertel | Mapio.net
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Haus zum Verkauf 4.850.000 1270 m²
86161 Augsburg, Bahnhofs-, Bismarckviertel


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Hier bieten wir Ihnen ein gepflegtes, vollvermietetes Wohn- und Geschäftshaus in zentrumsnaher Lage an. Das Mehrfamilienhaus mit 16 Wohnungen, einer Werbetafel und drei Stellplätze sind vollvermietet. Dazu sind noch zwei Einzelhandelsflächen vorhanden. Das Wohn- und Geschäftshaus wurde 1950 errichtet und zeichnet sich durch die massive Bauausführung aus. Für einen Aufzug und einen Dachgeschossausbau wurde bereits ein Antrag gestellt. Die Genehmigung hierfür wird zeitnah vorliegen. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wurde ebenfalls vorbereitet.


Das schöne Wohn- und Geschäftshaus befindet sich im beliebten Stadtteil Hochfeld. Dieser punktet vor allem durch seine gute Lage in unmittelbarer Nähe zur Augsburger Innenstadt und dem Universitätsviertel/Messegelände. In direkter Nachbarschaft befindet sich das Naherholungsgebiet „Siebentischwald“ mit seinen vielfältigen Freizeitmöglichkeiten. Des Weiteren befindet sich die renommierte Fachhochschule in unmittelbarer Nähe. Der öffentliche Nahverkehr wird von zwei Straßenbahnlinien und einer Buslinie bedient. Durch die Haltestellen Haunstetter Straße, Morellstraße und Messe besteht zudem schneller Anschluss an den Nahverkehr der Deutschen Bahn. Mit dem PKW ist die Zufahrt zur B17 und A8 zügig zu erreichen. In der Umgebung bieten sich zudem gute Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, soziale Einrichtungen, Kindergärten und Schulen.


Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 3,48 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Engel & Völkers Büro Augsburg und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.


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