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2-Zimmer Wohnung zu vermieten, Hümmlingweg 2, 13589 Berlin, Falkenhagener Feld | Mapio.net
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Außenansicht -- Die erste gemeinsame Wohnung - neues Bad! Sanierung 2019

2-Zimmer Wohnung zu vermieten 488 66 m²
Hümmlingweg 2, 13589 Berlin, Falkenhagener Feld


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Hier erwartet Sie eine 2-Zimmer-Wohnung mit einer praktischen Raumaufteilung und einem schönen geräumigen Balkon. Die gesamte Wohnung wurde im Jahr 2019 renoviert und wurde mit einer neuen Elektro-Installation ausgestattet. Das Tageslichtbad mit Wanne wurde mit neuen modernen Fliesen, Sanitärobjekten und einem Handtuchheizkörper versehen. Die Küche erhielt einen neuen Fliesenspiegel und einen Fliesenboden in beige. Der Fußboden ist verlegefertig (Estrich) vorbereitet und kann nach Ihren eigenen Wünschen gestaltet werden. Hierbei unterstützen wir Sie gerne. Bitte beachten Sie, dass die Warmwasserversorgung über einen Elektro-Durchlauferhitzer erfolgt. Die Kosten hierfür sind nicht in der Miete enthalten.


Das Wohngebiet zeichnet sich durch die vielen Grünflächen und eine hervorragende Infrastruktur aus. Arztpraxen, Supermärkte und Geschäfte des täglichen Bedarfs sowie eine Bank und Bibliothek befinden sich in unmittelbarer Nähe. Die Naherholungsgebiete Kiesteich und Spektewiesen sowie der Spandauer Forst sind zu Fuß zu erreichen. Bis zur Altstadt Spandau mit den Arkaden und dem Bahnhof sind es mit dem Bus knapp zehn Minuten. Vom Bahnhof Spandau gelangt man mit U- und S-Bahn auf kurzem Weg ins Zentrum Berlins. Darüber hinaus ist Spandau ein wichtiger Haltepunkt für den Regionalverkehr.


- Ausstattung: Badewanne, Tageslichtbad Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) ist am 23.02.2020 in Kraft getreten. Das Gesetz weist erhebliche rechtliche und praktische Unsicherheiten auf. Daher wurde bereits angekündigt das Gesetz durch das Bundesverfassungsgericht auf seine Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Ungeachtet dessen sind die gesetzlichen Regelungen des MietenWoG Bln bis zur gerichtlichen Entscheidung zu berücksichtigen. Nach dem vorgenannten Gesetz ist die Vermieterin gemäß § 3 Abs. 1 Satz 4 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen vor Abschluss des Mietvertrages die Stichtagsmiete im Sinne des Gesetzes mitzuteilen. Weiterhin sind wir gemäß § 6 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen Auskunft zu erteilen, welche Umstände zur Berechnung der für Ihre Wohnung zutreffenden Mietobergrenze maßgeblich sind. Dies werden wir vor Abschluss eines Mietvertrages sicherstellen. Alle Angaben im Exposé sind unverbindlich. Änderungen vorbehalten.


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