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2-Zimmer Wohnung zu vermieten, Thorwaldsenstraße 2, 12157 Berlin, Schöneberg | Mapio.net
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Hausansicht -- Helle 2-Zimmer Wohnung in Schöneberg

2-Zimmer Wohnung zu vermieten 322 48 m²
Thorwaldsenstraße 2, 12157 Berlin, Schöneberg


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Diese gemütliche 2-Zimmer Wohnung liegt im 2. Obergeschoss eines gepflegten Mehrfamilienhauses in Schöneberg.


Renovierungsbedürftige Wohnung - 2 Zimmer - gefliestes Wannenbad mit Tageslicht - Küche mit Fliesenspiegel und Einbauküche - Balkon - Zentralheizung - dezentrale Warmwasserversorgung (zusätzliche Kosten fallen an!) - TV- und Kabelanschluss - Gegensprechanlage


Die Thorwaldsenstraße 2 bildet die Grenze zwischen den Bezirken Steglitz und Schöneberg. Nach ca. 10 Minuten zu Fuß erreichen Sie die bekannte Schlossstraße mit all Ihren Einkaufsmöglichkeiten - Läden des täglichen Bedarfs, Kino, Restaurants usw. Ebenfalls sehr wichtig: die U-Bahnlinie 9. Direkt vor Ihrer Haustür fahren außerdem drei Buslinien, mit denen Sie bequem andere Teile Berlins erreichen können. Nach ca. fünf bis zehn Gehminuten erreichen Sie den Insulaner, welcher zu gemütlichen Spaziergängen oder sportlichen Aktivitäten im Grünen einlädt.


Zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins lassen Sie uns bitte eine Anfrage über das Kontaktformular zukommen. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Folgende Unterlagen sind bei Mietvertragsabschluss vorzulegen: - Einkommensnachweise der letzten 3 Monate - Personalausweis, alternativ Reisepass mit Meldebescheinigung Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für die Anmietung dieser Wohnung ein monatliches Haushalts-Nettoeinkommen in Höhe von mindestens drei Bruttowarmmieten nachgewiesen werden muss. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die vorstehend angegebene Miete diejenige Miete ist, welche im Mietvertrag vereinbart werden wird. Vor dem Hintergrund des Berliner Mietendeckels (MietenWoG Bln) wird als Zahlbetrag bis auf Weiteres nur eine Nettokaltmiete von 291,66 € gefordert werden. Dabei wird sich der Vermieter im Mietvertrag die Nachforderung von Differenzen und zukünftig vollständige Zahlung insbesondere für den Fall vorbehalten, dass sich die Verfassungswidrigkeit oder sonstige Nichtigkeit des MietenWoG Bln (ganz oder teilweise im Hinblick auf die für die Miete nach dem MietenWoG Bln relevanten Teile) erweisen sollte, das MietenWoG Bln endet oder in sonstiger Weise außer Kraft tritt.


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