Zentrale Lage in Büsumer Wohngebiet, viel Grünfläche zwischen den Gebäudeteilen; Pkw-Außenstellplätze; Fahrradgarage, Gemeinschaftswaschmaschine und Trockner (eigene Geräte können in der Wohnung auch untergebraucht werden)
Einbauküche, Wannenbad, Studiofenster im Wohnzimmer
ruhige Lage
Wichtiger Vermietungshinweis!!! Die Wohnung darf nur an Personen vermietet werden, die einen Wohnberechtigungsschein für 70 m² des Landes Schleswig-Holstein vorweisen können. Dieser Wohnberechtigungsschein ist dem Verfügungsberechtigten (Vermieter) vor Abschluss des Mietvertrages vorzulegen und vor Bezug der Wohnung zu übergeben. Grundlagen SHWoFG-Schleswig-Holsteinisches Wohnraumförderungsgesetz vom 25.04.2009 (GVOB1.1S) Dieser Wohnberechtigungschein kann beim Amt Büsum- Wesselburen beantragt werden.