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2-Zimmer Wohnung zu vermieten, Götelstr. 71, 13595 Berlin, Wilhelmstadt | Mapio.net
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Außenansicht -- Erste eigene Wohnung?!

2-Zimmer Wohnung zu vermieten 405 39 m²
Götelstr. 71, 13595 Berlin, Wilhelmstadt


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Das Gebäude ist in einem gepflegten Zustand und wurde Ende der 1930er Jahre erbaut. Die aufgelockerte Bebauung mit zahlreichen Grünflächen und liebevoll gestalteten Innenhöfen vermitteln eine hohe Aufenthalts- und Wohnqualität. Das Objekt wird über eine zentrale Heizungsanlage versorgt, in der Miete ist der Grundbeitrag für das Kabelfernsehen bereits enthalten. Die Nutzung von volldigitalem Fernsehanschluss mit Highspeed-Internet-Zugang ist möglich.


Diese kleine aber feine 2 Zimmer-Wohnung wird derzeitig für Sie aufgehübscht! Im Zuge der Elektro-Modernisierung in der gesamten Wohnung erhält die Küche eine neuen Fliesenspiegel im Arbeits- und Herdbereich. Das Tageslichtbad ist mit einer Dusche ausgestattet. Der sich in der Wohnung befindliche Laminatfußboden kann auf Wunsch übernommen werden. Sämtliche Maler- und Lackarbeiten werden noch vor Ihrem Einzug durchgeführt. Für Dinge, die in der Wohnung keinen Platz mehr finden, bietet der Keller den nötigen Stauraum.


Die grüne und sehr gepflegte Wohnanlage liegt im Stadtbezirk Spandau (Wilhelmstadt) und ist gut an das öffentliche Verkehrsnetz (Bus 136, 236, 131, N34) angeschlossen. Ein perfektes Dienstleistungsangebot liegt direkt vor Ihrer Tür. Schulen, Kindergärten, Ärzte, Tankstellen, Supermärkte, Bäcker und Geschäfte, Cafés und Restaurants sind in nur wenigen Schritten verfügbar. Der S- und Regionalbahnhof Spandau ist in wenigen Autominuten erreichbar. Die Altstadt Spandau und das Einkaufszentrum „Spandauer Arcaden“ laden Sie mit vielfältigen Freizeit- und Entertainmentmöglichkeiten (Kino, Bowling, Fitnesscenter, etc.) ein. Spandau bietet eine Vielzahl an sehenswerten Gebäuden und Regionen. Von der Renaissance-Festung, der Zitadelle, über das Luftwaffenmuseum, der St. Nikolai-Kirche bis hin zur Schleuse.


- Ausstattung: Dusche, Tageslichtbad, Breitband-Kabelnetz Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) ist am 23.02.2020 in Kraft getreten. Das Gesetz weist erhebliche rechtliche und praktische Unsicherheiten auf. Daher wurde bereits angekündigt das Gesetz durch das Bundesverfassungsgericht auf seine Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Ungeachtet dessen sind die gesetzlichen Regelungen des MietenWoG Bln bis zur gerichtlichen Entscheidung zu berücksichtigen. Nach dem vorgenannten Gesetz ist die Vermieterin gemäß § 3 Abs. 1 Satz 4 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen vor Abschluss des Mietvertrages die Stichtagsmiete im Sinne des Gesetzes mitzuteilen. Weiterhin sind wir gemäß § 6 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen Auskunft zu erteilen, welche Umstände zur Berechnung der für Ihre Wohnung zutreffenden Mietobergrenze maßgeblich sind. Dies werden wir vor Abschluss eines Mietvertrages sicherstellen. Alle Angaben im Exposé sind unverbindlich. Änderungen vorbehalten.


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