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Haus zum Verkauf, 38159 Vechelde | Mapio.net
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Haus zum Verkauf 190.000 100 m²
38159 Vechelde


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Dieses massiv gebaute Haus aus dem Jahr 1954 liegt an einer ruhigen Einbahnstraße im Zentrum von Vechelde, dennoch in wunderbar grüner Lage. Das Herzstück dieses Angebotes ist das große, zentrale, südwestlich ausgerichtete Grundstück. Dieses bietet dem naturverbundenen Hobbygärtner viele Möglichkeiten. Besonders für Familien mit Kindern ist diese Fläche ein Paradies zur Entfaltung. Bitte fordern Sie unser Exposé für mehr Informationen an.


Dieses Einfamilienhaus befindet sich in Vechelde in zentraler Lage. Fußläufig erreichen Sie in 5 Minuten das neu errichtete, große Fachmarktzentrum mit den Geschäften REWE-Markt, ALDI, LIDL, McDonald´s und einer Bäckerei. Von zahlreichen Kindergärten, über die Grundschule und den weiterführenden Schulen ist alles am Ort vorhanden. Das Zentrum mit Banken, Apotheken und diversen Fachgeschäften ist ebenfalls in nur 5 Minuten fußläufig zu erreichen. Für die ärztliche Versorgung stehen mehrere Allgemein- und Fachärzte zur Verfügung. Vechelde gehört zum Landkreis Peine und liegt etwa 10 km westlich von Braunschweig. Über die Bundesstraßen 1 und 65 sowie der Deutschen Bahn ist die Stadt Braunschweig und Hannover bequem zu erreichen.


Energieangaben Bedarfsausweis: Endenergiebedarf kWh/(m²*a): 200,00, Ölheizung, Baujahr: 1954 Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 5,95 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttoprovision unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Die Engel & Völkers Braunschweig Immobilien GmbH (Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer. Bitte nehmen Sie unsere Verbraucherinformationen und allgemeine Geschäftsbedingungen, die wir Ihnen beiliegend zur Verfügung stellen, zur Kenntnis.


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