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1-Zimmer Wohnung zu vermieten, Falkenhagener Str. 34a, 13585 Berlin, Spandau (Ortsteil) | Mapio.net
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Aussenansicht Vorderhaus --  Single-Appartment in Spandau

1-Zimmer Wohnung zu vermieten 242 31 m²
Falkenhagener Str. 34a, 13585 Berlin, Spandau (Ortsteil)


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Das Haus 34 in der Falkenhagener Straße 34 ist ein Neubau mit drei Etagen plus ausgebautem Dachgeschoss, die 34a ist ein sanierter Altbau bildet quasi das Hinterhaus und ist über einen begrünten Hof mit drei PKW-Stellplätzen erreichbar. Das Treppenhaus wurde gerade renoviert. Zu allen Wohnungen im Haus gehört ein Keller. Die Stellplätze hinter dem Haus sind im Moment alle vermietet, es gibt aber auf den Straßen rund um das Haus und auf dem neben dem Haus gelegenen Supermarkt-Parkplatz genügend Parkmöglichkeiten. Das Haus hat einen Energieverbrauchskennwert von 179kWh/(m²*a) inkl. Warmwasser. Der Ausweis ist vom 20.08.2018, gültig bis 19.08.2028, Energieträger ist Gas, Energieeffizienzklasse F.


Die Wohnung befindet sich in der zweiten Etage des Hauses, ist sehr gut geschnitten und in den ruhigen Hof ausgerichtet. Sie verfügt außer im Duschbad und der Küche über Laminatboden. Die Wohnung teilt sich wie folgt auf: - Flur ca. 3 m² - Wohn- und Schlafzimmer ca. 21,5 m² - offene Küchennische ca. 3,5 m² - innenliegendes Duschbad ca. 3,7 m². - Deckenhöhe ca. 2,58 m Die Wände und Decken der Wohnung wurden gestrichen, das kleine Duschbad ist weiß gefliest, die sehr kleine Küche hat eine einfache Einbauküche. Zur Wohnung gehört ein Keller. In das Bad passt leider keine Waschmaschine, der Eigentümer ließ dafür in den Keller einen belüfteten Waschraum mit separaten Waschmaschinenanschlüssen für jede Wohnung einbauen- Die Zähler laufen dann über die jeweiligen Wohnungsanschlüsse.


Das Haus liegt ca. 150 m vom Askanierring entfernt, ein paar Schritte neben der Ecke Frobenstraße. Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs sind dort zahlreich vorhanden, direkt neben dem Haus gibt es einen neuen großen PENNY-Markt (mit sehr großem Parkplatz), ein paar Schritte weiter einen ALDI. Gegenüber vom Haus ist ein Zeitungskiosk. Auf der Falkenhagener Straße verkehrt der Bus 134, auf der nahen Falkenseer Chaussee der M45 und auf der ebenfalls schnell fußläufig ereichbaren Schönwalder Straße z.B. die Linien 145 & M45, die Sie alle in wenigen Minuten ( 3 Stationen) in die Spandauer Altstadt, zur U-Bahn U7 sowie den S-Bahn- und Fernbahnhof Spandau bringen. Von dort verkehren z.B. die S 5 und mehrere Regios.


Besichtigungstermine sind nach Absprache mit unserem Büro jederzeit möglich. Zum Abschluss eines Mietvertrages benötigt die Hausverwaltung folgende Unterlagen von Ihnen: den Wohnungsbewerbungsbogen, die letzten drei Einkommensbescheinigungen ( oder einen Bürgen, mit dessen Einkommensbescheinigung und PA-Nummer, der als 2. Mieter mit in den Vertrag geht), eine Mieter-SCHUFA-Auskunft ( im Internet unter www.schufa.de und unter www.immobilienscout24.de), sowie eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung Ihres jetzigen Vermieters ( kann ein formloser Einzeiler sein!). Für die gesamte Dauer der Rechtsverbindlichkeit des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung im Land Berlin (Mieten WoG Bln) sowie dessen Mietobergrenzen - bekannt als "Mietendeckel" – wird der Vermieter nur eine monatliche Nettokaltmiete (zzgl. der Vorauszahlungen für Betriebskosten sowie Heiz- und Warmwasserkosten) fordern und/oder entgegennehmen, die der Mietobergrenze der gesetzlichen Vorschriften zur Mietenbegrenzung im Land Berlin (Mieten WoG Bln) entspricht. Für diese Wohnung beträgt die vorerst zu zahlende Miete lt. Mietobergrenze 220,00 EUR. Die sich aus dem Mieten WoG Bln ergebenden Auskunftspflichten werden gesondert vor Vertragsschluss durch den Vermieter erfüllt. Die in diesem Inserat angegebene Nettokaltmiete wird demnach vorerst bzw. unter vorstehenden Maßgaben nicht durch den Vermieter gefordert oder entgegengenommen und soll bei einem Mietvertragsabschluss mit folgender Maßgabe vereinbart werden: Für den Fall, dass das Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung im Land Berlin (Mieten WoG Bln) oder dessen Mietobergrenzen durch die zuständige Gerichtsbarkeit oder die gesetzgebende Gewalt oder sonst außer Kraft gesetzt werden, demnach nicht mehr als rechtverbindlich gelten (also bspw. aufgehoben, für unwirksam bzw. für nichtig erklärt wird, durch Zeitablauf unwirksam geworden) und die mit dem Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung im Land Berlin (Mieten WoG Bln) geregelten Höchstmieten und damit auch die Rechtgrundlagen für die Mietobergrenzen des Mieten WoG für die Zukunft oder auch rückwirkend außer Kraft treten und die Parteien des zu schließenden Mietvertrags nicht mehr (auch rückwirkend) binden, so gilt die in diesem Inserat angegebene Nettokaltmiete als vereinbart.


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