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2-Zimmer Wohnung zu vermieten, Steigerwaldstr. 13, 13589 Berlin, Falkenhagener Feld | Mapio.net
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Bad -- Nachmieter ab sofort gesucht!

2-Zimmer Wohnung zu vermieten 432 66 m²
Steigerwaldstr. 13, 13589 Berlin, Falkenhagener Feld


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Großzügig geschnittene 2-Zimmer-Wohnung sucht ab sofort neue Mieter. Das Wannenbad ist mit neuen modernen Fliesen und Sanitärobjekten versehen. In der Küche befindet sich ein Fliesenspiegel. Nach der Erneuerung der Elektroanlage wurde die Wohnung komplett renoviert. Der Flur bietet ausreichend Stauraum für die kleinen und großen Dinge des alltäglichen Gebrauchs. Der Fußboden ist mit mieterseitigem Vinylboden ausgestattet, welcher übernommen werden kann. Bitte beachten Sie, dass die Warmwasserversorgung über einen elektrischen Durchlauferhitzer erfolgt. Die Kosten hierfür sind in der Miete nicht enthalten.


Das Falkenhagener Feld ist ein abwechslungsreiches Wohngebiet mit überwiegend 3 bis 7 stöckigen Gebäuden und einzelnen Punkthochhäusern, das in den 60er Jahren zwischen Spandau und dem Spandauer Forst entstanden ist. Es zeichnet sich aus durch die vielen Grünflächen und eine hervorragende Infrastruktur: Supermärkte, Arztpraxen und Geschäfte des täglichen Bedarfs. Mit der fußläufig erreichbaren Siegerland-Grundschule, Kitas, dem Naherholungsgebiet am Spektesee sowie einem Jugendfreizeitheim mit attraktiven Angeboten wissen sich Familien bestens versorgt. Weiterhin ist die historische Altstadt Spandau mit dem Bus in nur ca. 12 Minuten erreichbar.


- Ausstattung: Badewanne, Breitband-Kabelnetz, modernisiert Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) ist am 23.02.2020 in Kraft getreten. Das Gesetz weist erhebliche rechtliche und praktische Unsicherheiten auf. Daher wurde bereits angekündigt das Gesetz durch das Bundesverfassungsgericht auf seine Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Ungeachtet dessen sind die gesetzlichen Regelungen des MietenWoG Bln bis zur gerichtlichen Entscheidung zu berücksichtigen. Nach dem vorgenannten Gesetz ist die Vermieterin gemäß § 3 Abs. 1 Satz 4 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen vor Abschluss des Mietvertrages die Stichtagsmiete im Sinne des Gesetzes mitzuteilen. Weiterhin sind wir gemäß § 6 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen Auskunft zu erteilen, welche Umstände zur Berechnung der für Ihre Wohnung zutreffenden Mietobergrenze maßgeblich sind. Dies werden wir vor Abschluss eines Mietvertrages sicherstellen. Alle Angaben im Exposé sind unverbindlich. Änderungen vorbehalten.


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