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3-Zimmer Wohnung zu vermieten, Steigerwaldstr. 13, 13589 Berlin, Falkenhagener Feld | Mapio.net
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Innenansicht -- Wir sanieren Ihre neue Wohnung!

3-Zimmer Wohnung zu vermieten 617 83 m²
Steigerwaldstr. 13, 13589 Berlin, Falkenhagener Feld


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Die hier angebotene Wohnung wird in vor Ihrem Einzug saniert und ist ab 30.11.2020 bezugsfrei. Im Zuge der Sanierung wird die Elektroanlage innerhalb der Wohnung erneuert, ein PVC-Bodenbelag in Holzoptik verlegt und sämtliche Renovierungsarbeiten ausgeführt. Darüber hinaus werden sowohl das Wannenbad als auch das WC modern verfliest und mit neuen Sanitärobjekten ausgestattet. Die Wohnung überzeugt mit großem Balkon, einer Tageslichtküche sowie praktischer Raumaufteilung. Im Schlafzimmer befindet sich eine Nische, die z.B. einem Kleiderschrank Platz bietet.


Das Falkenhagener Feld ist ein abwechslungsreiches Wohngebiet mit überwiegend 3 bis 7 stöckigen Gebäuden und einzelnen Punkthochhäusern, das in den 60er Jahren zwischen Spandau und dem Spandauer Forst entstanden ist. Es zeichnet sich aus durch die vielen Grünflächen und eine hervorragende Infrastruktur: Supermärkte, Arztpraxen und Geschäfte des täglichen Bedarfs. Mit der fußläufig erreichbaren Siegerland-Grundschule, Kitas, dem Naherholungsgebiet am Spektesee sowie einem Jugendfreizeitheim mit attraktiven Angeboten wissen sich Familien bestens versorgt. Weiterhin ist die historische Altstadt Spandau mit dem Bus in nur ca. 12 Minuten erreichbar.


- Ausstattung: Badewanne, Breitband-Kabelnetz, modernisiert Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) ist am 23.02.2020 in Kraft getreten. Das Gesetz weist erhebliche rechtliche und praktische Unsicherheiten auf. Daher wurde bereits angekündigt das Gesetz durch das Bundesverfassungsgericht auf seine Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Ungeachtet dessen sind die gesetzlichen Regelungen des MietenWoG Bln bis zur gerichtlichen Entscheidung zu berücksichtigen. Nach dem vorgenannten Gesetz ist die Vermieterin gemäß § 3 Abs. 1 Satz 4 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen vor Abschluss des Mietvertrages die Stichtagsmiete im Sinne des Gesetzes mitzuteilen. Weiterhin sind wir gemäß § 6 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen Auskunft zu erteilen, welche Umstände zur Berechnung der für Ihre Wohnung zutreffenden Mietobergrenze maßgeblich sind. Dies werden wir vor Abschluss eines Mietvertrages sicherstellen. Alle Angaben im Exposé sind unverbindlich. Änderungen vorbehalten.


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