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2-Zimmer Wohnung zu vermieten, Mertensstr. 41, 13587 Berlin, Hakenfelde | Mapio.net
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Außenansicht -- 2 Zimmer warten hier auf Sie

2-Zimmer Wohnung zu vermieten 476 58 m²
Mertensstr. 41, 13587 Berlin, Hakenfelde


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Diese 2 Zimmer Wohnung, im Altbaustil, verfügt über ein verfliestes Tageslichtbad mit Badewanne. Die Küche ist mit einem Fliesenspiegel im Herd- und Arbeitsbereich sowie mit Fußbodenfliesen versehen. In den Wohnräumen und im Flur finden Sie frisch abgezogene Holzdielen, die wieder im natürlichen Charme erstrahlen. Der Wintergarten bietet Ihnen einen zusätzlichen Ort zum Entspannen sowie zusätzlichen Stauraum. Die Beheizung der Wohnung erfolgt zukünftig durch eine Gasetagenheizung, die wir noch vor Ihrem Einzug einbauen. Bitte beachten Sie, dass die Heiz- und Warmwasserkosten nicht in den Betriebskosten enthalten sind. Es fallen zusätzlich Gaskosten für Heizung und Warmwasser an. Bei den Bildern handelt es sich um Beispielbilder. Überzeugen Sie sich persönlich von der schönen Altbauwohnung.


Üppig begrünte Höfe, freundliche Spielplätze und der wunderschöne alte Baumbestand machen das kleine Viertel ebenso interessant wie die guten Einkaufsmöglichkeiten und die Nähe zum Wasser. Sie erreichen die Altstadt Spandau bequem und schnell mit den Buslinien 136 und 236.


- Ausstattung: Badewanne, Tageslichtbad, Wintergarten, Breitband-Kabelnetz, modernisiert Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) ist am 23.02.2020 in Kraft getreten. Das Gesetz weist erhebliche rechtliche und praktische Unsicherheiten auf. Daher wurde bereits angekündigt das Gesetz durch das Bundesverfassungsgericht auf seine Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Ungeachtet dessen sind die gesetzlichen Regelungen des MietenWoG Bln bis zur gerichtlichen Entscheidung zu berücksichtigen. Nach dem vorgenannten Gesetz ist die Vermieterin gemäß § 3 Abs. 1 Satz 4 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen vor Abschluss des Mietvertrages die Stichtagsmiete im Sinne des Gesetzes mitzuteilen. Weiterhin sind wir gemäß § 6 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen Auskunft zu erteilen, welche Umstände zur Berechnung der für Ihre Wohnung zutreffenden Mietobergrenze maßgeblich sind. Dies werden wir vor Abschluss eines Mietvertrages sicherstellen. Alle Angaben im Exposé sind unverbindlich. Änderungen vorbehalten.


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