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2-Zimmer Wohnung zu vermieten, Jungfernheideweg 13, 13629 Berlin, Siemensstadt | Mapio.net
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Außenansicht -- Ab sofort können Sie hier einziehen!!

2-Zimmer Wohnung zu vermieten 487 63 m²
Jungfernheideweg 13, 13629 Berlin, Siemensstadt


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Die Wohnanlage Siemensstadt befindet sich im westlichen Teil des Stadtbezirkes Spandau am Jungfernheideweg. Das architektonisch interessante Viertel stellt sich durch einen aufgelockerte Bebauung mit parkähnlichen Strukturen dar. Der nahe gelegene Volkspark Jungfernheideweg mit Schwimmbad und Sportstätten lädt zu Sparziergängen ein. Einkaufszentren am Siemensdamm sowie Schulen und Kitas sind fußläufig erreichbar. Die U-Bahnlinie 7 mit der Station Siemensdamm bietet die gute Anbindungen zum Zentrum und Spandau


Diese schöne 2,5 Zimmerwohnung kann ab sofort gemietet werden. Die Wohnung hat einen Balkon und ein Keller gehört ebenfalls dazu. Das Badezimmer verfügt über eine Badewanne, Fußboden- und Wandfliesen. Alle Zimmer und der Flur haben einen Laminat-Fußboden. Die Küche verfügt über Fußbodenfliesen und Fliesenspiegel. Auf Wunsch können ein Ceranherd und eine Spüle gestellt werden. Für die Anmietung ist ein Einkommen in Höhe von ca. dem 3-fachen der Nettokaltmiete.


Die Wohnanlage Siemensstadt befindet sich im westlichen Teil des Stadtbezirkes Spandau am Jungfernheideweg. Das architektonisch interessante Viertel stellt sich durch eine aufgelockerte Bebauung mitparkähnlichen Strukturen dar. Der nahe gelegene Volkspark Jungfernheidemit Schwimmbad und Sportstätten lädt zu Spaziergängen ein. Einkaufszentren am Siemensdamm sowie Schulen und Kitas sind fußläufig erreichbar. Die U-Bahnlinie 7 mit der Station Siemensdamm, mehrere Buslinien und die Anbindung an die Stadtautobahn sorgen für eine hervorragende Verkehrsanbindung in alle Richtungen.


- Zimmer: 2 1/2 - Ausstattung: Badewanne, Denkmalschutz, Breitband-Kabelnetz Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) ist am 23.02.2020 in Kraft getreten. Das Gesetz weist erhebliche rechtliche und praktische Unsicherheiten auf. Daher wurde bereits angekündigt das Gesetz durch das Bundesverfassungsgericht auf seine Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Ungeachtet dessen sind die gesetzlichen Regelungen des MietenWoG Bln bis zur gerichtlichen Entscheidung zu berücksichtigen. Nach dem vorgenannten Gesetz ist die Vermieterin gemäß § 3 Abs. 1 Satz 4 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen vor Abschluss des Mietvertrages die Stichtagsmiete im Sinne des Gesetzes mitzuteilen. Weiterhin sind wir gemäß § 6 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen Auskunft zu erteilen, welche Umstände zur Berechnung der für Ihre Wohnung zutreffenden Mietobergrenze maßgeblich sind. Dies werden wir vor Abschluss eines Mietvertrages sicherstellen. Alle Angaben im Exposé sind unverbindlich. Änderungen vorbehalten.


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