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5-Zimmer Wohnung zu vermieten, 10627 Berlin (Charlottenburg), Bismarckstraße 79, 80 | Mapio.net
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5-Zimmer Wohnung zu vermieten 2.248 195 m²
10627 Berlin (Charlottenburg), Bismarckstraße 79, 80


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7626.06 €

frei ab sofort
Geschoss: 2

Die Grundmiete Wohnung in Höhe von 2.248,71 Euro/Monat ist die nach den Regelungen des

Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) errechnete zulässige Miete und wird zwischen den Parteien vereinbart

(vereinbarte Miete).

Für die Zeit, in der das MietenWoG Bln gilt, ist der Mieter unter Berücksichtigung der in dem Gesetz

geregelten Mietobergrenzen lediglich zur Zahlung von 1.456,77 Euro/Monat nettokalt verpflichtet.

Die Stundung von 791,94 Euro/Monat wird vom Vermieter während des Geltungszeitraums des

MietenWoG Bln weder gefordert noch entgegengenommen. Vorbehalten bleiben allerdings die nach dem

MietenWoG Bln zulässigen Mieterhöhungen, die nach ihrem Wirksamwerden vom Mieter zu zahlen sind.

Sollte gerichtlich rechtskräftig festgestellt werden, dass das MietenWoG Bln verfassungswidrig, d.h.

unwirksam oder nichtig ist, so ist der Mieter verpflichtet, rückwirkend ab dem Mietvertragsschluss (bei

gerichtlicher Festlegung eines Stichtages: rückwirkend ab dem Stichtag) die Stundung zwischen der

vereinbarten und der gezahlten Miete nachzuentrichten. Sollte sich die vereinbarte Miete nach dem

Inkrafttreten des MietenWoG Bln erhöht haben, z. B. aufgrund der in § 5 dieses Mietvertrages enthaltenen

Indexklausel, aufgrund Zustimmung des Mieters zur Anhebung der Miete auf die ortsübliche

Vergleichsmiete, wegen einer Modernisierung i. S. d. § 559 BGB oder aufgrund des Inflationsausgleichs

gemäß § 3 Abs. 4 MietenWoG Bln, so sind auch insoweit die Differenzbeträge zur gezahlten Miete

rückwirkend ab dem Wirksamwerden der Erhöhung nachzuentrichten.

Ab der gerichtlichen Feststellung der Verfassungswidrigkeit ist der Mieter verpflichtet, die vereinbarte Miete

einschließlich zwischenzeitlicher wirksamer Erhöhungen zu zahlen.

Sollte das MietenWoG Bln durch Fristablauf enden, hat der Mieter vom Ende des Geltungsze

Energieausweis
Ausweistyp: bedarfsausweis
Energiebedarf: 61 kWh/(m²*a)
Energieträger: Nah/Fernwärme, KWK, fossil
Warmwasser enthalten: ja

frau Denise Murzilli
E-Mail: anfragen@buwog.interessentenanfragen.de

Nutzfläche 195,54 m²

Bismarckstraße 79, 80
10627 Berlin (Charlottenburg)

Charlottenburg - City-Lage und trotzdem grün!

In Charlottenburg vereinen sich barocker Alt- und moderner Neubau. Mit den zahlreichen Erholungsflächen, wie dem Schlossgarten des Schloss Charlottenburg sowie dem Park des Lietzensees, lässt es sich im Herzen der Stadt gut leben.


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