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3-Zimmer Wohnung zu vermieten, Bruchsaler Str. 12, 10715 Berlin, Wilmersdorf | Mapio.net
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Ausblick -- *Große Terrasse + Badewanne + Dusche uvm.* - Dachgeschosswohnung im 5. OG ohne Fahrstuhl

3-Zimmer Wohnung zu vermieten 1.240 125 m²
Bruchsaler Str. 12, 10715 Berlin, Wilmersdorf


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Es handelt sich um ein Vorderhaus mit einem Seitenflügel im beliebten und zentralen Bezirk Wilmersdorf. Der Altbau befindet sich in einem sehr gepflegten Zustand. Die hier angebotene Wohnung befindet sich im Dachgeschoss des Vorderhauses.


Diese großzügig geschnittene DG-Wohnung ist Sie frisch renoviert worden (Malerarbeiten + Verlegung Laminat) und ist wie folgt ausgestattet: * geräumig gestaltetes Badezimmer mit Fenster, Badewanne, Dusche, Hänge-WC, Waschmaschinenanschluss * große Terrasse * ein großer Abstellraum bietet viel Platz für individuelle Nutzungsmöglichkeiten


Das Grundstück liegt in ansprechender Wohnlage, nahe dem Volkspark Wilmersdorf. Für Kinder, Jugendliche und Familien hat der beliebte Bezirk Wilmersdorf viel zu bieten. Neben Kindergärten/Schulen finden Sie Sie Einkaufsmöglichkeiten sowie medizinische Versorgung in naher Umgebung. Durch die unmittelbare Nähe zum U-und S-Bahnhof und verschiedenen Bushaltestellen ist eine gute Verkehrsanbindung gegeben.


Die Warmwasseraufbereitung erfolgt über einen Durchlauferhitzer. Die Mindestmietdauer beträgt 4 Jahre. Folgende Unterlagen sind für eine Anmietung notwendig: * Einkommensnachweise der letzten 3 Monate in Form einer Gehaltsabrechnung * Auskunft der Schufa * Bescheinigung/Nachweis/ Kontaktdaten des bisherigen Vermieters (Mietschuldenfreiheitsbescheinigung) * Ausweiskopien der Vertragsparteien Vermieter und Mieter vereinbaren ab Beginn des Mietverhältnisses einen monatlichen Nettokaltmietzins von 1.240,61 €. Dies entspricht einer monatlichen Miete in Höhe von 9,85 €/m². Für die Dauer der Geltung des Gesetzes zur Mietbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin wird der Vermieter nur den danach zulässigen Mietzins von 6,45 €/m² = 812,38 € sowie nach dem Gesetz künftig zulässige Erhöhungen fordern und entgegennehmen. Nach Außerkrafttreten des Gesetzes schuldet der Mieter den vereinbarten Mietzins in Höhe von 1.240,61 €. Des Weiteren wird der Vermieter dann die Differenz zwischen der im Mietvertrag vereinbarten Miete und der nach dem MietenWoG Bln zulässigen Miete seit dem Beginn der Pflicht zur Zahlung der Miete nachfordern.


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