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7-Zimmer Wohnung zum Verkauf, Obere Wandelbahn 15b/W1,4,7, 25946 Wittdün, Wittdün auf Amrum | Mapio.net
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F60EB5DF7A027B502A1FB62032BAD0 -- Meerblick aus jeder Etage

7-Zimmer Wohnung zum Verkauf 1.590.000 170 m²
Obere Wandelbahn 15b/W1,4,7, 25946 Wittdün, Wittdün auf Amrum


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- Gesamtfläche: ca. 219 m² - Wohnfläche: ca. 170 m² - Nutzfläche: ca. 35 m² - Anzahl der Räume: 7 - Anzahl der Schlafzimmer: 3 - Anzahl der Badezimmer: 2 - Heizung: Strom - BJ: 1981 - Sonstiges: 3 Grundbücher, Meerblick aus jeder Etage, Abstellräume im Keller, 2 Pkw-Stellplätze, 1 Garagenstellplatz Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns! Wir übermitteln Ihnen gerne das ausführliche Exposé sowie eine virtuelle Besichtigung!


Möbiliert Strandblick Seeblick unverbaut Fliesen Vollunterkellert


Die Insel Amrum hat eine Größe von 20,46 Km² und ist damit die zehntgrößte Insel Deutschlands. Draußen, weit im Westen, auf der Schnittstelle zwischen Wattenmeer und Nordsee liegt dieses Schmuckstück. WITTDÜN – der Ort der fröhlich, erwartungsfrohen Anreisenden und der Abschiede. Bestimmt durch den Takt der an- und ablegenden Schiffe, dem allgegenwärtigen Wechsel der Gezeiten - unübersehbar auf Watt- und Kniepsandseite, hier nur wenige Gehminuten voneinander entfernt. Der Spaziergang auf der Wandelbahn (Strandpromenade) rund um die Südspitze der Insel ist ein Erlebnis. Bei klarer Sicht haben Sie einen unvergleichlichen Ausblick auf die Insel Föhr, die Halligen, das Meer und natürlich den Kniepsand.


Der Maklervertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 5,80 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei der Steuersatzänderung. Die HC Horst Christophersen-Föhr-Amrumer Immobilien e.K. (Lizenznehmer der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragte erhält/erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.


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