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Haus zum Verkauf, 66894 Bechhofen, Südwestpfalz (Kreis) | Mapio.net
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20432-1034-13-g -- Zweifamilienhaus mit 180 m² Wohnfläche + zusätzlich langvermieteter Zahnarztpraxis ( 157 m² ) zu ver

Haus zum Verkauf 165.000 180 m²
66894 Bechhofen, Südwestpfalz (Kreis)


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WN - Zweifamilienhaus mit zusätzlichen Praxisräumen zu verkaufen Das Objekt wurde im Jahr 1981/1982 als Wohnhaus komplett umgebaut und verfügt über zwei Wohnungen sowie eine langzeit vermietete Arztpraxis. Die Arztpraxis welche sich mit separatem Eingang im Erdgeschoss befindet ist ca. 157 m² groß und verfügt über 6 Zimmer, eine Anmeldung, ein Personal-WC sowie ein Patienten-WC. Die monatliche Miete beträgt 700,00 EUR Die jährliche Miete beträgt 8.400 EUR In den beiden oberen Stockwerken befinden sich die jeweils 90 m² großen Wohnungen. Die Wohnung im 1. Obergeschoss verfügt über einen Flur, ein Bad mit Dusche,WC und Becken, eine Küche mit Einbauküche sowie Zugang zum großen Balkon, ein großes Wohn-/Esszimmer sowie zwei Schlafzimmer. Die Wohnung im 2. Obergeschoss verfügt ebenfalls über einen Flur, ein Bad, eine Küche, ein Wohn-/Esszimmer sowie zwei Schlafzimmer. Die monatliche Kaltmiete beträgt jeweils ca. 410,00 EUR. Die jährliche Kaltmiete beträgt zusammen ca. 9.840 EUR Auf dem Grundstück stehen außerdem ca. 8 Stellplätze sowie ein kleiner Vorgarten zur Verfügung. Die Immobilie ist außerdem vollunterkellert und bietet dort weiteren Stauraum. Die Wohnungen sowie auch das Treppenhaus benötigen einige Verschönerungsarbeiten. Da die Wohnung im 2. Obergeschoss und auch die Praxis derzeit vermietet sind, können wir aus Datenschutzgründen leider keine weiteren Bilder veröffentlichen. Wir bitten um Ihr Verständnis! Gern können Sie sich bei einer Besichtigung jedoch vor Ort selbst ein Bild von der Immobilie machen. Wir weisen höflich darauf hin, dass wir nur Anfragen bearbeiten können, die mit Ihrer kompletten Anschrift, Name und Telefonnummer versehen sind. Wir danken für Ihr Verständnis JEDER TUT WAS ER KANN - WIR KÖNNEN WAS WIR TUN!!! Zögern SIE nicht, rufen Sie mich unverbindlich an, ich stehe Ihnen jederzeit für Fragen, Besichtigungen oder andere Anliegen zur Verfügung! Werner Näth - 0171 477 50 48 ACHTUNG TIPPGEBER! Sie kennen jemanden in der Familie, im Freundeskreis, im Bekanntenkreis, im Büro oder im Verein, der gerade seine Immobilie verkaufen möchte oder zumindest mit dem Gedanken spielt? Dieser Tipp kann sich für Sie auszahlen! Sprechen Sie uns an! Wir zahlen Ihnen eine überdurchschnittliche Prämie.


Entfernung nach: - 5 Autominuten bis zur Autobahnauffahrt - 15 Autominuten Uniklinik des Saarlandes - 25 Autominuten nach Kaiserslautern - 10 Autominuten nach Homburg, Saar - 10 Autominuten nach Waldmohr Im Ort befindet sich ein kleines Lebensmittelgeschäft, Ärzte, eine Apotheke, eine Bäckerei, eine Metzgerei sowie ein Kindergarten und eine Grundschule.


Energieausweis in Vorbereitung Die Weitergabe von Informationen an Dritte bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung und entbindet nicht von unserem Provisionsanspruch bei Zustandekommen eines Kaufvertrages. Wir weisen höflich darauf hin, dass wir nur Anfragen bearbeiten können, die mit Ihrer kompletten Anschrift, Name und Telefonnummer versehen sind. Wir danken für Ihr Verständnis Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen. Für die praktische Arbeit bedeutet dies, dass Immobiliendienstleister sich den Personalausweis ihrer Kunden zeigen lassen und die Daten aufnehmen müssen. Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Ausweisnummer und ausstellende Behörde sind zu vermerken. Am einfachsten ist es, eine Kopie des Ausweises zu erstellen; das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Anfertigung einer Kopie genügt. Außerdem muss der Makler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir vor einem Besichtigungstermin Ihre Daten bzw. eine Kopie Ihres Personalausweises aufnehmen müssen. Im Geldwäschegesetz hat es zum 18.06.2016 eine Änderung dahingehend gegeben, dass künftig nicht nur der Vertragspartner, sondern ggf. auch eine für diesen auftretende Person (z.B. Vertreter oder Bote) zu identifizieren ist. Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr. Besichtigungen sind jederzeit, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache mit Ihrem Ansprechpartner möglich. Kaufverhandlungen sind ausschließlich über Ihren Ansprechpartner zu führen. Preisänderungen bleiben vorbehalten.


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