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2-Zimmer Wohnung zu vermieten, Suermondtstr. 40, 13053 Berlin, Alt-Hohenschönhausen | Mapio.net
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Hausansicht -- ***ACHTUNG*** Wohnungsbesichtigung erfolgt nach Terminvereinbarung mit vollständigen Unterlagen

2-Zimmer Wohnung zu vermieten 484 67 m²
Suermondtstr. 40, 13053 Berlin, Alt-Hohenschönhausen


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Das 1927 erbaute Haus ist eines von insgesamt 17 Häusern in der Suermondtstraße, zwischen Degener Straße und Seefelder Straße. Es besticht durch seinen Altbaucharme und beherbergt einen sehr großen und begrünten Innenhof mit viel Fläche zum Spielen und entspannen. Die gesamte Anlage steht unter Denkmalschutz.


Die Wohnung befindet sich in der 1. Etage des 2 stöckigen Wohnhauses. Die folgenden Ausstattungsmerkmale liegen vor: - Laminat in allen Wohnräumen - Küche, Bad, Flur und Wintergarten gefliest - Wannenbad mit Fenster - Abstellkammer in der Küche - geräumiges Wohn- und Schlafzimmer - Wintergarten


Die Suermondtstr. liegt in Alt-Hohenschönhausen und ist mit einer guten Infrastruktur ausgestattet. Sie erreichen in 5 min das Einkaufszentrum Storchenhof mit vielen Geschäften wie Aldi, Kaufland, Rossmann und Co. Fußläufig erreichen Sie den Orankesee, den Obersee und den Faulen See. In nur 2 Gehminuten fährt die Tram 27 und die M5 sowie die Busse 256, 294, N56.


Bitte lassen Sie uns für eine Bewerbung die folgenden Unterlagen zukommen: -Mieterfragebogen -letzten drei Gehaltsnachweise -aktuelle Schufa Auskunft -Kopie vom Personalausweis -Mietschuldenfreiheitsbescheinigung Nach Erhalt der Unterlagen laden wir Sie gern zu einem Besichtigungstermin ein. Die von Ihnen für die Dauer der Gültigkeit des Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) zu zahlende Nettokaltmiete beträgt – ohne Anpassung der zivilrechtlich vereinbarten Miete und ohne Verzicht und unter ausdrücklichem Vorbehalt der Rückforderung der Differenz zu dieser monatlich 484,84 €. Für den Fall, dass das MietenWoG (teilweise) für verfassungswidrig, unwirksam, nichtig oder aus einem sonstigen Grund aufgehoben wird oder seine Gültigkeit verliert, kündigen wir schon jetzt an, die Differenz aus zivilrechtlich vereinbarter Miete und nach dem MietenWoG Bln geforderten Miete von dem Mieter heraus zu verlangen. Die Parteien erklären die Verjährung für den jeweiligen Rückforderungsanspruch einvernehmlich auf 5 Jahre und 6 Monate zu verlängern. Die zivilrechtliche Nettokaltmiete beträgt 500,00 €


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