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2-Zimmer Wohnung zu vermieten, Brunsbütteler Damm 356 c, 13591 Berlin, Staaken | Mapio.net
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 -- Ruhige, helle Wohnung im Grünen mit sehr guter Verkehrsanbindung

2-Zimmer Wohnung zu vermieten 466 64 m²
Brunsbütteler Damm 356 c, 13591 Berlin, Staaken


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Die Wohnung hat eine sehr schöne Nord-Südausrichtung (gut zu durchlüften). Sie verfügt über helle Zimmer und einen sonnigen Südbalkon. Zimmer und Flur sind mit Laminat ausgelegt. Die Küche ist gefliest und mit einer Einbauküche ausgestattet. Das modern Vollbad, mit Fenster, ist ebenfalls gefliest.


Die Wohnanlage liegt in einem locker bebauten Umfeld mit viel Grün und altem Baumbestand zwischen den Häusern. Einkäufe für den tägliche Bedarf kann man in unmittelbarer Nähe erledigen. Für einen Bummel oder einen größeren Einkauf bietet sich die historische Altstadt mit ihren Gassen, kleinen Geschäften und gemütlichen Cafés und Restaurants an. Vom nur 500 Meter entfernten Bahnhof Berlin-Staaken ( RB13 / RE4 ) gelangt man in nur 5 Minuten ohne Zwischenstopp dorthin (Umsteigebahnhof Rathaus Spandau, U- u. S-Bahn). Wer ins Berliner Zentrum will, ist schon nach 18 Minuten am Hauptbahnhof. Dem Autofahrer bieten sich auf dem Weg zur Berliner Innenstadt mehrere günstige Straßenverbindungen. Erster Anlaufpunkt für Freizeitsportler und Jogger ist der gegenüberliegende Natur Park am Nennhauser Damm. Von hier kann man entlang des Bullengrabens bis zur Havel und der Altstadt laufen. Und wem das nicht reicht: Das grüne Umland mit den Havelseen liegt quasi vor der Tür.


Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die vorstehend angegebene Nettokaltmiete nach den Vorschriften des BGB berechnet wurde und im Mietvertrag vereinbart wird. Während der Geltungsdauer des Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen Berlin (MietenWoG Bln, sog. Berliner Mietendeckel) ist jedoch nur die nach dem MietenWoG Bln zulässige Nettokaltmiete in Höhe von € 392,- sowie eine daran orientierte Kaution zu zahlen. Für den Fall, dass das MietenWoG Bln nicht oder nicht mehr gilt, weil es für verfassungswidrig erklärt wird, sich sonst als nichtig erweist, aufgehoben wird oder sonst außer Kraft tritt, ist die vereinbarte Nettokaltmiete gem. BGB und eine entsprechende Kaution vom Mieter zu zahlen. Zudem kann der Vermieter vom Mieter ggf. die Nachzahlung der monatlichen Differenz zwischen der jeweils vereinbarten Nettokaltmiete und der jeweiligen Nettokaltmiete unter dem MietenWoG Bln verlangen. Sämtliche Details regelt der Mietvertrag.


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