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2-Zimmer Wohnung zu vermieten, Roseggerstr. 16, 12059 Berlin, Neukölln (Ortsteil) | Mapio.net
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Hausansicht -- 2-Zimmer zur eigenen Gestaltung warten auf Sie!

2-Zimmer Wohnung zu vermieten 356 55 m²
Roseggerstr. 16, 12059 Berlin, Neukölln (Ortsteil)


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Das Haus wurde im Jahr 1970 erbaut und verfügt über einen Aufzug. Die Wohnungen sind über insgesamt 5 Geschossen verteilt.


Achtung, die Wohnung ist teilweise renovierungsbedürftig. Diese Arbeiten werden durch den kommenden Mieter durchgeführt. Das heißt, Sie können die Wohnung nach Ihren Vorlieben gestalten. - 2 Zimmer - Beton/Estrich-Fußboden in den Zimmern, sowie im Flur- & Eingangsbereich - Küche mit Fliesenspiegel - gefliestes Badezimmer mit Badewanne - zentrale Heiz- und Warmwasserversorgung - teilerneuerte Elektrik - TV- und Kabelanschluss - Gegensprechanlage - Balkon


Das Objekt liegt unweit des Weigandufers, mitten in einer beliebten, Neuköllner Gegend. Nur wenige Minuten vom S-Bahnhof Sonnenallee (Ringbahn) und vom U-Bahnhof Karl-Marx-Straße (U7) entfernt, bietet diese Wohnlage eine ideale Anbindung an die Öffentlichen Verkehrsmittel. Andere Teile Berlins sind somit schnell und bequem für Sie erreichbar. Das Weigandufer, welches mit seinen weitläufigen Grünflächen zum Verweilen und Spazieren einlädt, befindet sich quasi direkt vor der Tür. Im netten Weserkiez erreichen Sie nach wenigen Minuten zu Fuß diverse Geschäfte des alltäglichen Bedarfs, sowie mehrere kleine Restaurants, Cafés und Bars, in welchen Sie Ihren Feierabend entspannt ausklingen lassen können.


Zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins lassen Sie uns bitte eine Anfrage über das Kontaktformular zukommen. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Folgende Unterlagen sind bei Mietvertragsabschluss vorzulegen: - Einkommensnachweise der letzten 3 Monate - Personalausweis, alternativ Reisepass mit Meldebescheinigung Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für die Anmietung dieser Wohnung ein monatliches Haushalts-Nettoeinkommen in Höhe von mindestens drei Bruttowarmmieten nachgewiesen werden muss. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die vorstehend angegebene Miete diejenige Miete ist, welche im Mietvertrag vereinbart werden wird. Vor dem Hintergrund des Berliner Mietendeckels (MietenWoG Bln) wird als Zahlbetrag bis auf Weiteres nur eine Nettokaltmiete von 328,08 € gefordert werden. Dabei wird sich der Vermieter im Mietvertrag die Nachforderung von Differenzen und zukünftig vollständige Zahlung insbesondere für den Fall vorbehalten, dass sich die Verfassungswidrigkeit oder sonstige Nichtigkeit des MietenWoG Bln (ganz oder teilweise im Hinblick auf die für die Miete nach dem MietenWoG Bln relevanten Teile) erweisen sollte, das MietenWoG Bln endet oder in sonstiger Weise außer Kraft tritt.


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