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2-Zimmer Wohnung zu vermieten, Osningweg 3, 13589 Berlin, Falkenhagener Feld | Mapio.net
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2-Zimmer Wohnung zu vermieten 432 62 m²
Osningweg 3, 13589 Berlin, Falkenhagener Feld


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In dem 3-geschossigen Gebäude befinden sich jeweils 2 Wohnungen in jeder Etage.


Diese freundlich 2-Zimmerwohnung wurde im Jahr 2017 vollständig saniert. Sie verfügt über einen schönen Balkon mit Blick in den grünen Innenhof, welcher zum Verweilen an schönen Sommertagen einlädt. Das Tageslichtbad mit Badewanne ist mit modernen Fliesen sowie einem Handtuchheizkörper ausgestattet. Die Wohnung wurde vom Vormieter frisch renoviert und ist in einem sehr gepflegten Zustand. Im Wohnzimmer, Schlafzimmer und Flur wurde ein heller Laminatboden vom Vormieter verlegt, welchen Sie gerne übernehmen können. Der Flur verfügt über einen geräumigen Einbauschrank und bietet somit viel Platz für Staubsauber & Co. Bitte beachten Sie, dass die Warmwasserversorgung über einen Gas-Durchlauferhitzer erfolgt. Die Kosten hierfür sind nicht in der Miete enthalten.


Das Wohngebiet zeichnet sich durch die vielen Grünflächen und eine hervorragende Infrastruktur aus. Arztpraxen, Supermärkte und Geschäfte des täglichen Bedarfs sowie eine Bank und Bibliothek befinden sich in unmittelbarer Nähe. Die Naherholungsgebiete Kiesteich und Spektewiesen sowie der Spandauer Forst sind zu Fuß zu erreichen. Bis zur Altstadt Spandau mit den Arkaden und dem Bahnhof sind es mit dem Bus knapp zehn Minuten. Vom Bahnhof Spandau gelangt man mit U- und S-Bahn auf kurzem Weg ins Zentrum Berlins. Darüber hinaus ist Spandau ein wichtiger Haltepunkt für den Regionalverkehr.


- Ausstattung: Badewanne, Tageslichtbad, Breitband-Kabelnetz, Loggia Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) ist am 23.02.2020 in Kraft getreten. Das Gesetz weist erhebliche rechtliche und praktische Unsicherheiten auf. Daher wurde bereits angekündigt das Gesetz durch das Bundesverfassungsgericht auf seine Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Ungeachtet dessen sind die gesetzlichen Regelungen des MietenWoG Bln bis zur gerichtlichen Entscheidung zu berücksichtigen. Nach dem vorgenannten Gesetz ist die Vermieterin gemäß § 3 Abs. 1 Satz 4 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen vor Abschluss des Mietvertrages die Stichtagsmiete im Sinne des Gesetzes mitzuteilen. Weiterhin sind wir gemäß § 6 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen Auskunft zu erteilen, welche Umstände zur Berechnung der für Ihre Wohnung zutreffenden Mietobergrenze maßgeblich sind. Dies werden wir vor Abschluss eines Mietvertrages sicherstellen. Alle Angaben im Exposé sind unverbindlich. Änderungen vorbehalten.


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