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4-Zimmer Wohnung zu vermieten, Skarbinastraße 88, 12309 Berlin, Lichtenrade | Mapio.net
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Hausansicht -- Modernisierte 4-Zimmer-Wohnung in Lichtenrade sucht neue Mieter!

4-Zimmer Wohnung zu vermieten 775 98 m²
Skarbinastraße 88, 12309 Berlin, Lichtenrade


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Die hier angebotene 4-Zimmer-Wohnung befindet sich im 11. OG eines Hochhauses in Berlin-Lichtenrade.


- 2 ganze Zimmer und 2 halbe Zimmer - Laminatboden in den Zimmern und im Flur - Küche mit modernem Fliesenboden und Fliesenspiegel - gefliestes Badezimmer mit Badewanne, Handtuchheizkörper und Waschmaschinenanschluss - zentrale Heiz- und Warmwasserversorgung - TV- und Kabelanschluss - Gegensprechanlage - Balkon


Es handelt sich um eine ruhige, grüne Wohnanlage in Lichtenrade. Hier befinden sich diverse Einkaufsmöglichkeiten, sowie Kindergärten und Schulen. Weitere Dienstleister wie Apotheken, Friseure, Restaurants und sonstige Geschäfte des alltäglichen Bedarfs sind in wenigen Minuten fußläufig zu erreichen. Wenn Ihnen das Angebot direkt vor der Tür nicht genügt, dann erreichen sie nach einem 15 minütigen Spaziergang die "Bahnhofstraße" im Zentrum Lichtenrades. Dort befinden sich alle weiteren Geschäfte des alltäglichen Bedarfs.


Zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins lassen Sie uns bitte eine Anfrage über das Kontaktformular zukommen. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Folgende Unterlagen sind bei Mietvertragsabschluss vorzulegen: - Einkommensnachweise der letzten 3 Monate - Personalausweis, alternativ Reisepass mit Meldebescheinigung Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für die Anmietung dieser Wohnung ein monatliches Haushalts-Nettoeinkommen in Höhe von mindestens drei Bruttowarmmieten nachgewiesen werden muss. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die vorstehend angegebene Miete diejenige Miete ist, welche im Mietvertrag vereinbart werden wird. Vor dem Hintergrund des Berliner Mietendeckels (MietenWoG Bln) wird als Zahlbetrag bis auf Weiteres nur eine Nettokaltmiete von 591,92 € gefordert werden. Dabei wird sich der Vermieter im Mietvertrag die Nachforderung von Differenzen und zukünftig vollständige Zahlung insbesondere für den Fall vorbehalten, dass sich die Verfassungswidrigkeit oder sonstige Nichtigkeit des MietenWoG Bln (ganz oder teilweise im Hinblick auf die für die Miete nach dem MietenWoG Bln relevanten Teile) erweisen sollte, das MietenWoG Bln endet oder in sonstiger Weise außer Kraft tritt.


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