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2-Zimmer Wohnung zu vermieten, Warschauer Straße 46, 10243 Berlin, Friedrichshain | Mapio.net
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Zimmer 2 -- renovierte Zweiraumwohnung an der Oberbaumbrücke !

2-Zimmer Wohnung zu vermieten 1.072 63 m²
Warschauer Straße 46, 10243 Berlin, Friedrichshain


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Diese Wohnung befindet sich im 4. OG des Vorderhauses der Warschauer Straße 46. Hierbei handelt es sich um eine ca. 63 m² große Zweizimmerwohnung, welche mit Ihrem Altbaucharmé überzeugt und mit einem angebauten Fahrstuhl zu erreichen ist. Die Wohnung verfügt über ein Duschbad, ein Schlafzimmer und einen halboffenen Wohn- und Essbereich. Ein sonniger Balkon rundet das charmante Gesamtbild gut ab.


Hier tobt das Leben – hier ist Berlin. Die Warschauer Straße mitten im Friedrichshainer Kiez liegt im Herzen Berlins und stellt eine der belebtesten Gegenden der Hauptstadt dar. Zudem zählt das Gebiet, aufgrund seiner facettenreichen Freizeitmöglichkeiten, zu den attraktivsten Wohnzielen für Jung und Alt. Das Kiezleben hat etliche Restaurants, Cafés und Szenekneipen zu bieten, die alle fußläufig zu erreichen sind. In der Nähe befindet sich das RAW-Gelände, welches mit Wochenmärkten und zahlreichen anderen kulturellen Ereignissen ein Magnet für Touristen darstellt. Wer an zentrales und kreatives Leben in Berlin denkt, verbindet dies prompt mit dem Simon-Dach-Kiez und der Boxhagener Straße, welche nur fünf Gehminuten entfernt sind. Wenige Minuten zu Fuß deckt ein Supermarkt, der von Montag bis Samstag durchgehend geöffnet hat, den täglichen Bedarf an Haushaltwaren. Die optimale Anbindung der Öffentlichen Verkehrsmittel ist durch den eine Minute entfernten S- und U-Bahnhof der Warschauer Straße sichergestellt. Zudem ergänzt eine regelmäßig fahrende Straßenbahn den Bahnverkehr. Um das Berliner Kiezleben zu vollenden - die Oberbaumbrücke mit weitem Blick auf das Spreeufer befindet sich unweit von Ihrem möglichen zukünftigen Wohnort.


Für die gesamte Dauer der Rechtsverbindlichkeit des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung im Land Berlin (Mieten WoG Bln) sowie dessen Mietobergrenzen - bekannt als "Mietendeckel" – wird der Vermieter nur eine monatliche Nettokaltmiete (zzgl. der Vorauszahlungen für Betriebskosten sowie Heiz- und Warmwasserkosten) fordern und/oder entgegennehmen, die der Mietobergrenze der gesetzlichen Vorschriften zur Mietenbegrenzung im Land Berlin (Mieten WoG Bln) entspricht. Für diese Wohnung beträgt die vorerst zu zahlende Miete lt. Mietobergrenze 464,34 EUR Die sich aus dem Mieten WoG Bln ergebenden Auskunftspflichten werden gesondert vor Vertragsschluss durch den Vermieter erfüllt. Die in diesem Inserat angegebene Nettokaltmiete wird demnach vorerst bzw. unter vorstehenden Maßgaben nicht durch den Vermieter gefordert oder entgegengenommen und soll bei einem Mietvertragsabschluss mit folgender Maßgabe vereinbart werden: Für den Fall, dass das Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung im Land Berlin (Mieten WoG Bln) oder dessen Mietobergrenzen durch die zuständige Gerichtsbarkeit oder die gesetzgebende Gewalt oder sonst außer Kraft gesetzt werden, demnach nicht mehr als rechtverbindlich gelten (also bspw. aufgehoben, für unwirksam bzw. für nichtig erklärt wird, durch Zeitablauf unwirksam geworden) und die mit dem Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung im Land Berlin (Mieten WoG Bln) geregelten Höchstmieten und damit auch die Rechtgrundlagen für die Mietobergrenzen des Mieten WoG für die Zukunft oder auch rückwirkend außer Kraft treten und die Parteien des zu schließenden Mietvertrags nicht mehr (auch rückwirkend) binden, so gilt die in diesem Inserat angegebene Nettokaltmiete als vereinbart.


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