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2-Zimmer Wohnung zu vermieten, Cautiusstr. 29C, 13587 Berlin, Spandau (Spandau) | Mapio.net
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Außenansicht -- 2,5 Zimmer bezugsfertig

2-Zimmer Wohnung zu vermieten 572 58 m²
Cautiusstr. 29C, 13587 Berlin, Spandau (Spandau)


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Diese schöne 2,5 Zimmer Wohnung liegt im 1.OG und ist bezugsfertig. Alle Zimmer gehen vom Flur ab. Es erwartet Sie ein modernisiertes Tageslichtbad mit Handtuchheizkörper und zeitgemäßen Sanitärobjekten sowie eine Loggia, die vom Wohnzimmer aus zugänglich ist. Des Weiteren verfügt die Wohnung über Kunststoffisolierglasfenster, die in 2017 erneuert worden sind. Die Küche ist mit einem Fliesenspiegel im Herd- und Arbeitsbereich ausgestattet. Auf Wunsch können wir Ihnen eine Spüle und/oder einen Herd stellen. Sie müssen nur noch den Boden verlegen und können dann einziehen. Bei den Bildern handelt es sich nur um Beispielbilder. Überzeugen Sie sich daher einfach selbst bei einer Besichtigung von der schönen Wohnung. BITTE BEACHTEN SIE: Die Beheizung und Warmwasserversorgung der Wohnung erfolgt über eine Gasetagenheizung. Die Kosten für Heizung und Warmwasser sind nicht in der angegebenen Bruttokaltmiete enthalten.


Im grünen Hakenfelde liegt diese gepflegte Wohnanlage, unweit des Spandauer Forstes. Die Buslinien 136 sowie 236 bringen Sie innerhalb von 10 Minuten zum Rathaus Spandau. Von dort haben Sie mit U- / S-Bahn sowie der Regionalbahn die Möglichkeit, schnell in die City oder ins grüne Umland zu gelangen. Kitas, Grund- sowie Oberschulen, Sportplätze und Einkaufsmöglichkeiten sind allesamt in naher Umgebung unserer Wohnanlage zu finden. Die weitläufige Anlage des Evangelischen Johannesstiftes ist ebenso schnell erreicht, wie der Stadtpark.


- Zimmer: 2 1/2 - Ausstattung: Abstellraum, Badewanne, Tageslichtbad, Breitband-Kabelnetz, modernisiert Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) ist am 23.02.2020 in Kraft getreten. Das Gesetz weist erhebliche rechtliche und praktische Unsicherheiten auf. Daher wurde bereits angekündigt das Gesetz durch das Bundesverfassungsgericht auf seine Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Ungeachtet dessen sind die gesetzlichen Regelungen des MietenWoG Bln bis zur gerichtlichen Entscheidung zu berücksichtigen. Nach dem vorgenannten Gesetz ist die Vermieterin gemäß § 3 Abs. 1 Satz 4 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen vor Abschluss des Mietvertrages die Stichtagsmiete im Sinne des Gesetzes mitzuteilen. Weiterhin sind wir gemäß § 6 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen Auskunft zu erteilen, welche Umstände zur Berechnung der für Ihre Wohnung zutreffenden Mietobergrenze maßgeblich sind. Dies werden wir vor Abschluss eines Mietvertrages sicherstellen. Alle Angaben im Exposé sind unverbindlich. Änderungen vorbehalten.


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