Diese helle Altbauwohnung wird derzeit für Sie saniert und erstrahlt Ende August im neuen Glanz. Es erwartet Sie eine neue Elektroanlage, frisch renovierte Wände und Decken, neu lackierte Fenster, Türen und Heizkörper sowie ein saniertes Tageslichtbad mit Handtuchheizkörper und modernen Fliesen. Unser Highlight für Sie: Die Dielenböden werden abgeschliffen und runden den Charme dieser tollen Altbauwohnung ab! Angrenzend an die Küche können Sie Ihre Abende auf der gemütlichen Loggia ausklingen lassen.
Unsere ruhigen Wohnanlagen liegen im nordwestlichen Teil des Bezirkes Spandau. Geschäfte des täglichen Bedarfs, Busse, Kindertagesstätten und Schulen sind fußläufig erreichbar. In wenigen Minuten erreichen Sie mit Bus oder PKW die Altstadt Spandau mit ihren vielfältigen Möglichkeiten im Bereich von Shopping und Kultur. Unsere Wohnhäuser sind von gepflegten Grünanlagen umgeben. Der naheliegende Grünzug Spektewiesen, der Falkensee und Spandau als "grüne Lunge" verbindet, bietet genügend Raum zur Erholung und Entspannung.
- Ausstattung: Badewanne, Tageslichtbad, Loggia Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) ist am 23.02.2020 in Kraft getreten. Das Gesetz weist erhebliche rechtliche und praktische Unsicherheiten auf. Daher wurde bereits angekündigt das Gesetz durch das Bundesverfassungsgericht auf seine Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Ungeachtet dessen sind die gesetzlichen Regelungen des MietenWoG Bln bis zur gerichtlichen Entscheidung zu berücksichtigen. Nach dem vorgenannten Gesetz ist die Vermieterin gemäß § 3 Abs. 1 Satz 4 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen vor Abschluss des Mietvertrages die Stichtagsmiete im Sinne des Gesetzes mitzuteilen. Weiterhin sind wir gemäß § 6 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen Auskunft zu erteilen, welche Umstände zur Berechnung der für Ihre Wohnung zutreffenden Mietobergrenze maßgeblich sind. Dies werden wir vor Abschluss eines Mietvertrages sicherstellen. Alle Angaben im Exposé sind unverbindlich. Änderungen vorbehalten.