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3-Zimmer Wohnung zum Verkauf, 65451 Kelsterbach, Groß-Gerau (Kreis) | Mapio.net
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Logo -- Wir verkaufen eine Wohnung in Kelsterbach

3-Zimmer Wohnung zum Verkauf 414.000 85 m²
65451 Kelsterbach, Groß-Gerau (Kreis)
bisheriger Preis 430.000


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Wir verkaufen eine schöne 3 Zimmer Wohnung in Kelsterbach. Bei näherem Interesse am Objekt, bitte bei uns im Büro melden.


Sehr schöne zentrale, aber sehr ruhige Lage in Kelsterbach. Da sich die Gegend nicht unter Einflugschneisen befindet, gibt es hier keinen Fluglärm oder überhaupt Flugverkehr über der Siedlung. Ebenfalls gibt es keinen Verkehrslärm, da sich das Haus nicht direkt an der Straße befindet, sondern in zweiter Baureihe. Auf der anderen Seite des Hauses ist der Main und danach kilometerweit nur Grünfeld. Der Main kann über direkten Zugang über den privaten Hang erreicht werden. Der Bahnhof ist zu Fuß 5 Minuten entfernt - dennoch hört man keine Bahnen. Das Kelsterbacher Einkaufszentrum ist fußläufig in 2 Minuten erreichbar. Perfekt geeignet für Singles, Paare oder Familien, die in einer ruhigen und wunderschönen Lage leben und eine traumhafte Aussicht genießen wollen. Urlaubsfeeling auf dem Balkon - garantiert!


Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Energieausweise wurden diese vom Eigentümer noch nicht zur Verfügung gestellt. Angaben gem. §16a EnEV: Ein Energieausweis liegt derzeit noch nicht vor. Geldwäschegesetz: Immobilienmakler sind gesetzlich verpflichtet sich den Ausweis immer zeigen zu lassen. Was wird als Geldwäsche angesehen? Darunter versteht man die Verschleierung der wahren Herkunft illegal erzielter Einnahmen. Wer ist betroffen? Gemäß § 2 Nr. 10 GwG zählen Immobilienmakler zum Kreis der Verpflichteten. Bei einem Transaktionswert von mehr als 15.000 Euro muss der Makler seinen Vertragspartner identifizieren und das zwingend vor dem Vertragsabschluss. Das bedeutet, dass Immobilienmakler gesetzlich verpflichtet sind, sich den Personalausweis des Kunden zeigen zu lassen und dessen Daten festzuhalten. Andersrum steht der Kunde ebenfalls in der Pflicht (§ 4 Abs. 6 GwG) dem Makler entsprechende Auskünfte zu erteilen und Unterlagen oder Ausweis zur Überprüfung vorzulegen. Was soll erreicht werden? Mit dem Gesetz soll verhindert werden, dass illegal erzieltes Geld in den Wirtschaftskreislauf gelangt und sich somit die organisierte Kriminalität oder der Terrorismus ausbreitet. Welche Angaben vom Vertragspartner muss ein Makler dokumentieren? Bei einer natürlichen Person: • Name, Geburtsort, Geburtsdatum, • Staatsangehörigkeit, Anschrift, Ausweisnummer, ausstellende Behörde und • den wirtschaftlich Berechtigten Bei einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft: • Firma, Name oder Bezeichnung, • Rechtsform, Registernummer soweit vorhanden, • Anschrift des Sitzes oder Hauptniederlassung und Namen der Mitglieder des Vertretungsorgans oder der gesetzlichen Vertreter, • ist ein Mitglied des Vertretungsorgans oder der gesetzliche Vertreter eine juristische Person, so sind deren Firma, Name oder Bezeichnung, Rechtsform, Registernummer soweit vorhanden und Anschrift des Sitzes oder der Hauptniederlassung zu erheben Was muss noch beachtet werden? Außerdem muss klar ersichtlich sein, zu welchem Geschäftszweck eine Immobilie gekauft oder verkauft wird. Der Kunde muss den Makler darüber informieren, ob er für sich selbst tätig ist oder für einen Dritten. Alle eingeholten Daten muss der Makler 5 Jahre lang aufbewahren. Alle Angaben in diesem Exposé Stammen vom Eigentümer wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Provision Wir weisen abschließend darauf hin, dass dieses Angebot für den Empfänger der Email als Erwerber/ Mieter provisionspflichtig ist. Die Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision bei Abschluss eines Mietvertrages beträgt bei Gewerbemietverträgen mit einer Laufzeit bis 5 Jahre 3,0 Monatsmieten, bei Gewerbemietverträgen mit einer Laufzeit von 5 bis 10 Jahren 4,0 Monatsmieten, bei Gewerbemietverträgen mit einer Laufzeit über 10 Jahren 5,0 Monatsmieten, jeweils zzgl. MwSt. in gesetzlicher Höhe. Sie ist fällig und verdient bei Mietvertragsunterzeichnung. Im Falle eines Verkaufs/ Erwerbs einer Immobilie beträgt die Maklerprovision 5% zzgl. MwSt. (also 5,80%). Sie ist fällig und verdient am Tage des notariellen Kaufvertragsabschlusses durch den Käufer. Maßgeblich für die Berechnung der Vergütung ist der ausgehandelte und in dem notariellen Vertrag beurkundete Kaufpreis. Die Provision ist auch fällig, wenn von Dritten durch dieses Angebot unmittelbar oder mittelbar Gebrauch gemacht wird. Alle Angaben in diesem Exposé stammen vom Verkäufer, für die Richtigkeit übernehmen wir keine Haftung und / oder Gewähr. Das Angebot ist vertraulich zu behandeln. Vor einer Weitergabe an Dritte ist eine schriftliche Freigabe durch uns zwingend erforderlich. Ergänzend verweisen wir auf die Regelungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


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