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2-Zimmer Wohnung zu vermieten, Bundesallee 38, 10717 Berlin, Wilmersdorf (Wilmersdorf) | Mapio.net
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Hausansicht -- Handwerker aufgepasst ! 2 Zimmer Wohnung in zentraler Lage

2-Zimmer Wohnung zu vermieten 464 59 m²
Bundesallee 38, 10717 Berlin, Wilmersdorf (Wilmersdorf)


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Die Wohnung befindet sich im 5.OG der Bundesallee 38 in 10717 Berlin.


- 2 Zimmer - renovierungsbedürftiger Parkettboden im Flurbereich, sowie in den Zimmern - innenliegendes, gefliestes Badezimmer mit Badewanne - Fliesenspiegel in der Küche - Balkon - Zentralheizung - zentrale Warmwasserversorgung - TV- und Kabelanschluss - Gegensprechanlage


Die Bundesallee 38 liegt zentral im Berliner Stadtteil Wilmersdorf zwischen dem Hohenzollerndamm und der Berliner Straße. Mehrere Einkaufsmöglichkeiten, wie ein Lidl oder ein DM-Markt sind fußläufig zu erreichen. Unzählige Restaurants und Bars lassen sich ebenfalls an der Bundesallee oder den nahegelegenen Straßen finden. Die U-Bahnhöfe Güntzelstraße und Berliner Straße (U7,U9) sind beide fußläufig in wenigen Minuten erreichbar und bieten eine gute Anbindung.


Zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins lassen Sie uns bitte eine Anfrage über das Kontaktformular zukommen. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Folgende Unterlagen sind bei Mietvertragsabschluss vorzulegen: - Einkommensnachweise der letzten 3 Monate - Personalausweis, alternativ Reisepass mit Meldebescheinigung Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für die Anmietung dieser Wohnung ein monatliches Haushalts-Nettoeinkommen in Höhe von mindestens drei Bruttowarmmieten nachgewiesen werden muss. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die vorstehend angegebene Miete diejenige Miete ist, welche im Mietvertrag vereinbart werden wird. Vor dem Hintergrund des Berliner Mietendeckels (MietenWoG Bln) wird als Zahlbetrag bis auf Weiteres nur eine Nettokaltmiete von 352,24 € gefordert werden. Dabei wird sich der Vermieter im Mietvertrag die Nachforderung von Differenzen und zukünftig vollständige Zahlung insbesondere für den Fall vorbehalten, dass sich die Verfassungswidrigkeit oder sonstige Nichtigkeit des MietenWoG Bln (ganz oder teilweise im Hinblick auf die für die Miete nach dem MietenWoG Bln relevanten Teile) erweisen sollte, das MietenWoG Bln endet oder in sonstiger Weise außer Kraft tritt.


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