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3-Zimmer Wohnung zum Verkauf, 97286 Sommerhausen | Mapio.net
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3-Zimmer Wohnung zum Verkauf 395.000 120 m²
97286 Sommerhausen


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Diese Wohnung überzeugt Sie mit einem durchdachten Grundriss, hoher Bauqualität und exklusiver Ausstattung. Das Haus mit nur wenigen Wohneinheiten befindet sich in einer kaum befahrenen Straße nur wenige Gehminuten vom Altortbereich Sommerhausens entfernt. Beim Neubau im Jahr 2009 wurde geschickt der Charme einer Dachgeschosswohnung mit den heutigen Wünschen an Lebensstil und Wohnqualität verbunden. Neben der besonderen Bad- und WC-Ausstattung mit Dampfdusche und Elementen von "Philipp Starck", zeichnet die Wohnung auch die hochwertige Einbauküche aus.


Die Wohnung befindet sich im Dachgeschoss eines kleinen und sehr gepflegten Mehrfamilienhauses. Sie nutzen die oberste Etage für sich alleine und haben im Spitzboden einen zusätzlichen Abstellbereich. Die hochwertigen Parkett-, Fliesen- und Steinböden der Wohnung sorgen für eine angenehme Atmosphäre. der großzügige Balkon, die Aussicht , die sonnige Lage der Wohnung und der durchdachte Grundriss mit vielen Fensterflächen garantieren hohe Lebensqualität. Das Gebäude wurde im Jahr 2011 fertiggestellt und bezogen. Diese außergewöhnliche Immobilie ist frei nach Absprache. Lassen Sie sich von den vielen Vorteilen überzeugen und vereinbaren einen Besichtigungstermin. Ich freue mich auf Ihre Nachricht.


Sommerhausen ist durch die Maintallage und die hervorragende Infrastruktur stark nachgefragt. Genießen Sie den charmanten Altortbereich mit seinen künstlerischen und kulinarischen Angeboten. Die Autobahn A3 erreichen Sie in wenigen Kilometern. Nach Würzburg beträgt die Fahrzeit ca. 20 Minuten. Besonders schön sind die umliegenden Weinberge und die Zahlreichen Freizeitmöglichkeiten.


KUNDENINFORMATION FÜR KAUFINTERESSENTEN Die gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetz (GwG) „Wenn Sie der Immobilienmakler nach dem Personalausweis fragt…“ Sie möchten eine Immobilie kaufen und wenden sich an einen Immobilienmakler. Sie sind verwundert, dass Sie der Immobilienmakler nach Ihrem Personalausweis fragt? Und darüber hinaus noch wissen möchte, wer der wirtschaftlich Berechtigte ist? Dann erfüllt der Immobilienmakler die Anforderungen des Gesetzgebers gemäß dem Geldwäschegesetz. Die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) • Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Vertragspartner vor der Begründung einer Geschäftsbeziehung zu identifizieren sind (§ 3 GwG). Immobilienmakler haben diese Sorgfaltspflicht einzuhalten. Die Identifizierung des Kaufinteressenten durch den Immobilienmakler muss erfolgt sein, bevor die Aufnahme der Kaufvertragsverhandlungen ermöglicht wird. • Bei der Identifizierung sind entweder Name, Geburtsdatum und –ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Personalausweisnummer und ausstellende Behörde festzuhalten oder es ist der Ausweis zu kopieren. • Darüber hinaus hat der Makler zu klären, ob der Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse handelt oder für einen Dritten. • Festgehalten werden muss auch, ob es sich bei dem Vertragspartner und ggf. wirtschaftlich Berechtigten um eine Politisch Exponierte Person (PEP) handelt. • Als Kunde sind Sie verpflichtet, dem Immobilienmakler den Ausweis vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen (§ 4 Abs. 6 GwG). Helfen Sie Ihrem Immobilienmakler dabei, die gesetzlichen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz zu erfüllen!


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