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2-Zimmer Wohnung zu vermieten, Oldesloer Weg 19, 13591 Berlin, Staaken (Spandau) | Mapio.net
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Muster Bad -- moderner Wohntraum wartet auf Sie!

2-Zimmer Wohnung zu vermieten 589 61 m²
Oldesloer Weg 19, 13591 Berlin, Staaken (Spandau)


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Im Baustil der 60er-Jahre errichtet und mit kleinen Balkonen und Loggien versehen, liegt diese gepflegte Wohnanlage in der Luise-Schröder-Siedlung. Jede Wohnung verfügt über einen separaten Keller und einen Ausblick auf den begrünten Innenhof.


Diese schöne Wohnung wurde 2019 vollständig saniert. Ein modernes Bad mit Badewanne, hellen und freundlichen Wand- und Bodenfliesen gehört genauso zur Wohnungsausstattung wie der hochwertige Parkettboden in allen anderen Räumen. Die Zimmer sind gut geschnitten und bieten der kleinen Familie mit einem Kleinkind den ausreichenden Platz zum Wohnen. Vom Balkon aus, genießen Sie den Ausblick ins Grüne. Bitte beachten Sie, dass die Warmwasserversorgung über einen Elektro-Durchlauferhitzer erfolgt. Die Kosten hierfür sind in der Miete nicht enthalten. Bei den Fotos handelt es sich um Musterbilder.


Die familiengerechte Wohnanlage entstand in den 60er Jahren und ist durch gepflegte Grünanlagen aufgelockert. Alle Geschäfte des täglichen Bedarfs finden sich in der nahegelegenen Einkaufszeile am Magistratsweg. Besonders schön für die Kleinen sind die kurzen Wege zu den Kitas im Brunsbütteler Damm und den Grundschulen am Brandwerder und in der Südekumzeile. Im Grünen austoben lässt es sich prima im Erholungsgebiet Spektefeld, das direkt mit der Businie 131 erreichbar ist. Auch zur attraktiven Spandauer Altstadt besteht eine kurze und direkte Busverbindung mit dem M32.


- Zimmer: 2 1/2 - Wesentlicher Energieträger: Fern-/Nahwärme - Ausstattung: Badewanne, Tageslichtbad, Breitband-Kabelnetz, modernisiert Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) ist am 23.02.2020 in Kraft getreten. Das Gesetz weist erhebliche rechtliche und praktische Unsicherheiten auf. Daher wurde bereits angekündigt das Gesetz durch das Bundesverfassungsgericht auf seine Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Ungeachtet dessen sind die gesetzlichen Regelungen des MietenWoG Bln bis zur gerichtlichen Entscheidung zu berücksichtigen. Nach dem vorgenannten Gesetz ist die Vermieterin gemäß § 3 Abs. 1 Satz 4 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen vor Abschluss des Mietvertrages die Stichtagsmiete im Sinne des Gesetzes mitzuteilen. Weiterhin sind wir gemäß § 6 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen Auskunft zu erteilen, welche Umstände zur Berechnung der für Ihre Wohnung zutreffenden Mietobergrenze maßgeblich sind. Dies werden wir vor Abschluss eines Mietvertrages sicherstellen. Alle Angaben im Exposé sind unverbindlich. Änderungen vorbehalten.


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