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3-Zimmer Wohnung zu vermieten, Schönblickerstr. 1, 12589 Berlin, Rahnsdorf (Köpenick) | Mapio.net
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Hausansicht -- Charmante Dachgeschosswohnung im Grünen sucht neuen Mieter!!

3-Zimmer Wohnung zu vermieten 612 72 m²
Schönblickerstr. 1, 12589 Berlin, Rahnsdorf (Köpenick)


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Die charmante Wohnung befindet sich im Dachgeschoss des im Jahre 1909 erbauten Jugendstilhauses, welches 1999 umfassend saniert wurde. Diese grundlegende Sanierung beinhaltete die Erneuerung aller Bäder, einschließlich alle Versorgungsleitungen für Strom, Wasser und Heizung. Das Objekt wird durch eine moderne Gas-Zentralheizung beheizt. Im gesamten Gebäude wurde zudem der komplette Estrich ersetzt und die alten Stuckornamente sowie die originalen Wohnungseingangstüren, einschließlich der vorhandenen Zimmerkassettentüren, liebevoll restauriert.


Die zu vermietende Wohnung verfügt über drei Zimmer, verteilt auf ca.72,17m², eine zum Wohnzimmer offene Einbauküche und ein großzügiges, innenliegendes Wannenbad. Das Wohnzimmer mit der offenen Küche ist durch die Dachfenster und ein großes Fenster sehr lichtdurchflutet. Ein kleiner Erker mit Fenster verleiht dem Zimmer einen besonderen Charme. Auch die beiden anderen Zimmer sind gut geschnitten, sehr hell und bieten vielfältige gestalterische Möglichkeiten. Alle Fenster der Wohnung sind moderne isoliervergalste Holzfenster. Die Wohnung ist mit Laminat ausgelegt, im Küchenbereich und im Badezimmer geben helle Fliesen den Ton an. Die Wohnung wird mit Einbauküche vermietet. Ein im Flur fest eingebautes Regal bietet viel Stauraum. Zur Wohnung gehört auch ein Kellerabteil.


Diese wunderschöne, stilvolle Wohnung liegt am südöstlichen Rand des grünen Bezirks Treptow-Köpenick (OT Rahnsdorf). Rahnsdorf liegt sehr idyllisch, umschlossen von Wäldern und Seen und bietet daher einen sehr hohen Naherholungswert. Der große Müggelsee ist nur ca. 4,6 Kilometer entfernt und ist wunderbar mit dem Fahrrad zu erreichen. Das Rahnsdorfer Strandbad lädt hier mit seinem 180 Meter langen Natursandstrand und leicht bewaldeten Wiesen im Sommer zum Verweilen ein. Die Möglichkeit dem Trubel der Großstadt zu entfliehen und die Seele baumeln zu lassen, ist daher nur einen Steinwurf entfernt. Trotz der Randlage, ist man relativ zügig in der Innenstadt. Den S-Bahnhof Wilhelmshagen (Linie S3) erreichen Sie fußläufig in einer Minute. In circa 47 Minuten erreichen Sie den Berliner Alexanderpatz. In der nahen Umgebung befinden sich Supermärkte, wie ein EDEKA und ein Netto. Die nächste Grundschule befindet sich drei Minuten entfernt und ist nach drei Busstationen erreicht. Mit dem Fahrrad braucht man ca. fünf Minuten. Weiterführende Schulen befinden sich in Berlin-Köpenick und Erkner. Drei Kindertagesstätten liegen im näheren Umfeld und sind mit dem Auto oder Fahrrad in wenigen Minuten zu erreichen.


Mietobergrenze gemäß MietenWoG. Die vertragliche vereinbarte Miete nach BGB beträgt 8,49/m². Nach den Bestimmungen des sog. ”Berliner Mietendeckels” - insbesondere den §§ 3,4,6 und 7 MietenWoG - gilt für die Wohnung eine Mietobergrenze von 6,45€/m². Es wird darauf hingewiesen, dass die Verfassungsmäßigkeit des MietenWoG umstritten ist und verfassungsgerichtlich überprüft werden wird. Zur Berechnung der Miete gem. MietenWoG benennen wir folgende Daten: Baujahr: 1909 = 6,45€/m² Moderne Ausstattung: +/- 0,00 €/m² Mietobergrenze: 6,45€/m² Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die vorstehend angegebene Nettokaltmiete in Höhe von 612,73€ diejenige Miete ist, welche im Mietvertrag vereinbart werden wird. Vor dem Hintergrund des Berliner Mietendeckels (MietenWoG Bln) wird als Zahlbetrag bis auf Weiteres nur eine Nettokaltmiete von 465,50€ gefordert werden. Dabei wird sich der Vermieter im Mietvertrag die Nachforderung von Differenzen und die zukünftige vollständige Zahlung insbesondere für den Fall vorbehalten, dass sich die Verfassungswidrigkeit oder sonstige Nichtigkeit des MietenWoG Bln (ganz oder teilweise im Hinblick auf die für die Miete nach dem MietenWoG Bln relevanten Teile) erweisen sollte, das MietenWoG Bln endet oder in sonstiger Weise außer Kraft tritt. Auch die Berliner Mietervereine raten ihren Mitgliedern, die Differenzbeträge für den, aus heutiger Sicht durchaus wahrscheinlichen, Fall der Verfassungswidrigkeit, gesondert zurückzulegen. Der Vermieter macht nochmals ausdrücklich darauf aufmerksam, dass er die Differenzbeträge unmittelbar nach Korrektur des s. g. Mietendeckels einfordern wird


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